Um die gesundheitlichen Risiken durch Luftschadstoffe zu senken, sind in der Europäischen Gemeinschaft seit 1999 strenge Grenzwerte für die Luftqualität verabschiedet und 2002 fristgemäß in deutsches Recht übernommen worden. Mit der Verabschiedung eines Luftreinhalte- und Aktionsplans für das Land Berlin hat der Senat diese Vorgabe für das Land Berlin umgesetzt.
Aufgabe der Luftreinhalteplanung ist es, Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung zu entwickeln, die im Sinne des Verursacherprinzips und der Verhältnismäßigkeit die verschiedenen Emittenten entsprechend ihrer Beiträge zur festgestellten Luftbelastung treffen.
Im Rahmen der Ursachenanalyse wird daher untersucht, in welchem Maß einzelne Quellen oder Quellgruppen innerhalb und außerhalb Berlins zur Überschreitung
- des Tagesmittelgrenzwertes (24h-Wert) für Feinstaub PM 10,
- des Jahresmittelwertes für Feinstaub PM 10 bei ungünstiger Wetterlage und
- des Jahresmittelwertes Stickstoffdioxid NO 2 in Hauptverkehrstraßen
beitragen. Hierfür müssen Daten zu Emissionen, Immissionen und zur Meteorologie in Rechenmodellen verknüpft werden. Die dazu erforderlichen Daten werden mit Hilfe des Blume-Messnetzes gewonnen.
Über den Luftreinhalteplan hinaus gehend sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 eingeleitet worden, die auch zur Einrichtung der Umweltzone führten.