Immissionsrichtwerte bei Lichtbelästigungen

Licht

Worum geht es?

Die Höhe der Immissionsrichtwerte ist abhängig von der planungsrechtlichen Gebietsausweisung und der Zeit.

  • Immissionsort (Einwirkungsort)
    Gebietsart nach Baunutzungsverordnung

    Beleuchtungsstärke
    (Tag- / Nachtzeit)

  • 1. Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten

    06.00-22.00 Uhr:
    • 1 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 2. reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete

    06.00-22.00 Uhr:
    • 3 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 3. Dorfgebiete, Mischgebiete

    06.00-22.00 Uhr:
    • 5 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 1 Lux
  • 4. Kerngebiete, Gewerbegebiet, Industriegebiet

    06.00-22.00 Uhr:
    • 15 Lux
    22.00-06.00 Uhr:
    • 5 Lux

Die konkrete planungsrechtliche Gebietsausweisung für ein bestimmtes Grundstück können Sie auch direkt bei Ihrem bezirklichen Stadtplanungsamt erfragen.

Hier erfahren Sie mehr über die Einheit für die Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux.

Über die messtechnische Berücksichtigung der Blendungswirkung von Lichtquellen können Sie sich direkt in der Lichtleitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) informieren.

Weiterführende Informationen