Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben.
Es verfolgt auf gesamtstädtischer Ebene das Ziel, ökologische Belange im Städtebau mit einzubeziehen. Nur unter Beachtung der natürlichen Gegebenheiten und der Umwelterfordernisse ist eine zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt zu sichern.
Das heißt, die natürlichen Grundlagen – Boden, Wasser und Luft – sowie ausreichende Erholungsflächen für die Menschen und der Ansprüche von wild lebenden Tieren und Pflanzen einschließlich des Biotopverbundes sind auf allen Planungsebenen zu berücksichtigen.
Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm besteht aus den thematischen Programmplänen:
- Naturhaushalt und Umweltschutz
- Biotop- und Artenschutz
- Landschaftsbild
- Erholung und Freiraumnutzung
- Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption
Für künftige Entwicklungen im landschaftlichen und städtebaulichen Bereich sind Erfordernisse und Maßnahmen für Natur und Landschaft formuliert.
Im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm eine vor allem auf qualitative Ziele und Anforderungen bezogene Ergänzung der vorbereitenden Bauleitplanung dar und bildet die Grundlage der künftigen Stadtentwicklung.
Darüber hinaus ist das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm ein Informationsmaterial für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, das umfassend und anschaulich die “grünen” Seiten der Stadt zeigt.
Siehe auch: