Lärm durch Flugverkehr

Flugzeugstart in Tegel

Worum geht es?

Hier finden Sie Grundinformationen zum Fluglärmschutz, insbesondere zu Gesetzesgrundlagen, zuständigen Stellen und Ansprechpartner*innen.
Berliner Landesgebiet kann durch den Betrieb des am Stadtrand befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) beeinträchtigt werden.
Für dessen rechtliche Belange ist die Brandenburger Landesverwaltung verantwortlich.

Fluglärmschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) regelt
  • die Grundlagen zur Festlegung von Lärmschutzzonen,
  • dort geltende Restriktionen zur zulässigen Nutzung
  • und mögliche Entschädigungsgrundsätze für Wertverlust oder bauliche Mehraufwendungen.

Die Berliner Fluglärmschutzkommission

  • Die vom Fluglärm betroffenen Berliner Bezirke sind in der Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen BER vertreten.
    Die Fluglärmschutzkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel (TXL) wurde im Mai 2021 nach dem Erlöschen der Betriebsgenehmigung für TXL aufgelöst.
  • Wichtigste Aufgabe der nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eingesetzten Kommission ist es, auf die Senkung der vom Flugbetrieb ausgehenden Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe hinzuwirken.
  • Die Kommission berät dazu die für den Luftverkehr zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die für die Flugsicherung zuständigen Stellen.
  • Sie lässt sich über die zu erwartende Entwicklung des Luftverkehrs, vorgesehene Aus- und Umbaumaßnahmen der Flughäfen, die beabsichtigten und die getroffenen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge unterrichten und entwickelt hierzu auch eigene Vorschläge.
  • Die Kommission tagt mindestens zweimal jährlich.
  • Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden von den betroffenen Bezirken, den zuständigen Behörden, Interessengruppen, der Flugsicherung, Bundesluftwaffe und Bürgerinitiativen gestellt.

Der Flughafen Berlin-Brandenburg

  • Auf dem Flughafen BER dürfen zwischen 23.30 und 05.30 Uhr grundsätzlich keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
  • Ausnahmen hiervon sind für folgende Fälle vorgesehen:
  1. Landungen von Luftfahrzeugen in Notfällen oder aus sonstigen Sicherheitsgründen
  2. Starts und Landungen für Flüge im Rahmen der Katastrophenhilfe
  3. Vermessungsflüge für die Flugsicherung oder medizinische Hilfeleistung
  4. Starts und Landungen für Luftfahrzeuge im Rahmen von Staatsbesuchen, Regierungsflüge sowie Militär- und Polizeiflüge
  5. Luftpostverkehr (werktags Montag 23.30 Uhr bis Samstag 05.30)
  6. verspätete Starts von Interkontinentalflugverkehr bis 24.00 Uhr
  7. verspätete Landungen bis 24.00 Uhr/verfrühte Landungen ab 05.00 Uhr
  • Die Seite zur Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming bündelt wesentliche Informationen zu diesem Thema.
  • Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg informiert zum Thema Fluglärm am Standort und über die Arbeit der Fluglärmkommission.
  • Die Plattform Flughafen Berlin Brandenburg informiert über die Flughäfen BER und SFX. Dort wird u.a. über das Schallschutzprogramm des BER berichtet.
  • Ansprechperson beim Land Brandenburg, für den Linienflugverkehr von und nach BER ist der/die Lärmschutzbeauftragte (siehe unten “Ansprechpersonen Landesverwaltung”)
  • Zuständige Behörde für die Örtliche Luftaufsicht auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Sie ist eine nachgeordnete Behörde der beiden Obersten Landesluftfahrtbehörden in den Ländern Berlin und Brandenburg. Organisatorisch ist sie dem Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zugewiesen.

Allgemeine Luftfahrt (General Aviation)

  • Allgemeine Luftfahrt ist die Bezeichnung für die zivile Luftfahrt mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs, umfasst also zum Beispiel Leicht-, und/oder Privatflugzeuge sowie Rettungshubschrauber.
  • Als zuständige Genehmigungsbehörde für den Raum Berlin Brandenburg erteilt die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Auskunft.
  • Zu bestimmten Fällen, etwa zu Grundsatzfragen, sind auch die beiden Obersten Luftfahrtbehörden Ansprechpartner (siehe unten “Ansprechpersonen Landesverwaltung”)

Ansprechpersonen Landesverwaltung

  • für den Flugverkehr über Berlin:

    Fluglärmschutzbeauftragter
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Rungestraße 29, 10179 Berlin-Mitte
    Tel.: 030 9025 1423, Fax: 030 9025 1679 / E-Mail

    für den Linienflugverkehr von und nach BER:

    Lärmschutzbeauftragter BER,
    Mittelstraße 11, 12529 Schönefeld
    Telefon: +49 30 6341 07920, Fax: +49 30 6341 07929 / E-Mail

    Oberste Luftfahrtbehörden:

    • Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin
      Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
      Rungestraße 29, 10179 Berlin-Mitte
      Tel.: +49 30 9025-1423, Fax: +49 30 9025 1679 / E-Mail
    • Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Brandenburg
      Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
      Henning-von-Treskow-Str. 2-8, 14467 Potsdam
      Tel.: +49 331 866 0, Fax: +49 331 866 8368 / E-Mail

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen

Landkreis Teltow-Fläming Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)