Lärmaktionsplan

Straßenverkehr

Worum geht es?

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz legt auf Grund des § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Lärmaktionsplan (Entwurf) für das Land Berlin vor.

Die Einführung von Lärmaktionsplänen erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (##icon:pdf## Umgebungslärmrichtlinie).

Mit dem Lärmaktionsplan Berlin werden Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Verkehrslärm im Ballungsraum Berlin vorgestellt.

Inhalte des Entwurfs

  • Ergebnisse der durchgeführten Analysen sowie von bereits durchgeführten Lärmminderungsmaßnahmen und deren Lärmwirkungen,
  • Lärmminderungsstrategien und -konzepte für Kfz-Verkehr, Straßenbahn und U-Bahn,
  • ein Katalog mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung,
  • Aussagen zu weiteren Lärmquellen (Flugverkehr und Eisenbahnverkehr) und
  • die Definition von ruhigen Gebieten und Aussagen zu möglichen Schutzmaßnahmen.

Karten zur Lärmbelastung Berlins finden Sie unter Strategische Lärmkarten im Berliner Umweltatlas. Ausführliche Informationen zum Lärmaktionsplan erhalten Sie hier

Gesetze / Vorschriften