Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz legt auf Grund des § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Lärmaktionsplan (Entwurf) für das Land Berlin vor.
Die Einführung von Lärmaktionsplänen erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (##icon:pdf## Umgebungslärmrichtlinie).