Lärmminderungsplanung

Straßenverkehr

Worum geht es?

Die in den letzten Jahren – insbesondere in den großen Städten und Ballungsräumen Europas – steigende Lärmbelastung hat die Europäische Union veranlasst, mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002
(Umgebungslärmrichtlinie) erstmalig Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen zu erlassen.

Zielsetzung ist gleichfalls durch Lärmminderungspläne eine Reduzierung zu hoher Lärmbelastungen zu bewirken. Im Focus dieser Richtlinie stehen die durch Verkehr verursachten Lärmbelastungen (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr), es ist aber auch der Lärm durch die Industrie zu erfassen.

Lärmminderungsplanung ist ein mehrstufiger Planungsprozess, um die Lärmbelastung eines Gebietes erfassen und vermindern zu können. Sie fügt fünf verschiedene Arbeitsschritte zusammen:

  • Vorprüfung
  • Lärmanalyse
  • Entwicklung der eigentlichen Lärmminderungsplanung
  • Durchführung einer Betroffenheitsuntersuchung
  • Entwicklung und Durchführung eines Maßnahmenprogramms

Der Lärmminderungsplan ist kein theoretisches Planwerk, sondern soll konkrete, umsetzbare Maßnahmen aufzeigen.
Deshalb wird angestrebt spürbare Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen, die als Sofortmaßnahmen vom Bürger rasch erlebbar sind.

Ausführliche Informationen zur Lärminderungsplanung erhalten sie hier.

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