Auskünfte über Boden- und Grundwasserverunreinigungen

Eine Hand beim Stempeln

Worum geht es?

Aufgrund der Rechtspflichten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Erkenntnisse der Bodenschutzbehörden über schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten auf Grundstücken zum Beispiel bei Bauvorhaben oder Investitionsentscheidungen für Eigentümer, Bauherren und Käufer von Bedeutung.

Im Land Berlin erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im Bodenbelastungskataster (BBK). Das BBK enthält insbesondere die nach dem BBodSchG vorgenommenen Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte und aktueller Nutzung, vorliegende Gutachten bzw. Daten der durchgeführten behördlichen Maßnahmen.

Wie gelangt man an diese Informationen?

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) räumt der Allgemeinheit ein umfassendes Informationsrecht auf das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten ein. Ein rechtliches Interesse muss nicht dargelegt werden.
Für den Zugang zu Umweltinformationen im Land Berlin sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen gilt (mit Ausnahmen) das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Zweck des UIG ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.
Informationspflichtige Stellen sind u.a. die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden.

Bearbeitung von Anträgen

Umweltinformationen werden auf Antrag zugänglich gemacht. Der Antrag muss erkennen lassen, für welches Grundstück die Auskunft erteilt werden soll. Die Angabe des Flurstücks bzw. der Flurstücke ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag unser Online-Antragsformular:

Antrag auf Auskünfte aus dem Bodenbelastungskataster (BBK)

Bei der Weitergabe von Informationen aus dem BBK sind zudem Vorgaben des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) zu beachten. Seitens der Behörde ist insbesondere zu prüfen, ob personenbezogene Daten vorliegen und ob mit der Herausgabe eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen der Betroffenen verbunden ist. Gegebenfalls ist der Betroffene um Zustimmung zu bitten bzw. die Auskunft zu versagen.
Zur Vereinfachung der behördlichen Abwägung ist es daher sinnvoll, den Hintergrund der Anfrage konkret zu benennen sowie dem Antrag Angaben zum Grundstückseigentümer bzw. dessen Vollmacht beizufügen.

Gebührenerhebung

Für die Übermittlung von Umweltinformationen sowie für Abschriften, Fotokopien und Vervielfältigungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Der Gebührenrahmen reicht von 5,00 € bis 500,00 €. In der Regel ist mit einer Gebühr von etwa 50,00 € bis 100,00 € zu rechnen.

Gebühren entstehen unter anderem nicht:

  • für die Akteneinsicht in Umweltinformationen vor Ort
  • bei Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen