Das Berliner Bodenschutzgesetz (Bln BodSchG) verpflichtet bestimmte Personen, unter anderem
- den Verursacher,
- den Grundstückseigentümer und
- den Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück,
Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auf dem Grundstück unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Treten im Zuge von Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen,
Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund konkrete Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten auf, so sind auch der Bauherr und/oder der Bauleiter zur Meldung verpflichtet.
Meldepflicht
Meldepflichtig sind unter anderem:
- das Eindringen von Schadstoffen in den Boden und/oder das Grundwasser (zum Beispiel bei einer Havarie),
- das Auffinden vergrabener Tanks und
- unnatürlich veränderte Beschaffenheit des Bodens (zum Beispiel Aussehen, Geruch) und/oder des Grundwassers.
Die Meldepflicht besteht gegenüber dem Umweltamt des Bezirkes, in dem das betroffene Grundstück liegt.
Baumaßnahmen und andere Eingriffe
In den Fällen von Baumaßnahmen, Baugrundsondierungen, Ausschachtungen oder ähnlichen Eingriffen in den Untergrund kann die Behörde anordnen, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Bereich einzustellen sind. Sie dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Freigabe erteilt wird.
Die Freigabe gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage prüffähiger Unterlagen vom Umweltamt ausdrücklich verweigert wird.
Ordnungsmaßnahmen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig- eine Meldung nicht oder nicht unverzüglich erstattet
- Auskünfte nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder
- Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Einsicht vorlegt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert ausführlich zu den Themen des nachsorgenden Bodenschutzes, beantwortet konkrete Fragen und bringt Beispiele zu Sanierungsprojekten und -verfahren im Land Berlin.