Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft

Recycling

Worum geht es?

Mit der zum 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde der bisherige Titel Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst.
Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (RL 2008/98/EG) über Abfälle vom 19. November 2008) Abfallrahmenrichtlinie.
Im Zuge dessen wurde eine neue fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, durch die die altbekannte Dreistufige Vermeidung, Verwertung, Beseitigung ersetzt bzw. erweitert wurde:

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • sonstige Verwertung, zum Beispiel energetische
  • Beseitigung.

Es werden Begriffe wie beispielsweise Abfall, gefährlicher Abfall, Bioabfall, Vermeidung, Wiederverwendung, Behandlung, Verwertung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Beseitigung neu definiert.

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen