Gewerbeabfallentsorgung

Müllbehälter

Worum geht es?

Die Gewerbeabfallverordnung gilt für den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Ziel der Verordnung ist es, das Aufkommen gemischter Siedlungsabfälle und gemischter Bau- und Abbruchabfälle zu reduzieren und die bislang in diesen Gemischen enthaltenen Wertstoffe einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Die Verordnung verpflichtet die Abfallerzeuger / -besitzer, in ihrem Unternehmen anfallende gewerbliche Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Dasselbe gilt für Bau- und Abbruchabfälle, die auf einer Baustelle anfallen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen darf von der Pflicht zur Getrenntsammlung abgesehen werden (technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, und zwar bezogen auf die einzelne Abfallfraktion).

Als völlig neues Instrument im Vergleich zur bislang bekannten Gewerbeabfallverordnung aus dem Jahre 2002 ist die Dokumentationspflicht hinzugekommen. Erzeuger und Besitzer müssen nun die Erfüllung der Getrennthaltungspflichten bzw. auch das Abweichen von dieser Pflicht dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Das Nichtbefolgen der Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Somit müssen seit dem Inkrafttreten der Novelle der Gewerbeabfallverordnung am 01.08.2017 – wie auch schon seit Jahren in Privathaushalten üblich – gewerbliche Erzeuger und öffentliche Einrichtungen die Abfallfraktionen

  • Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz (neu)
  • Textilien (neu)
  • Bioabfälle nach § 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • sonstige Abfälle die entspr. Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten denen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind

getrennt sammeln sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuführen.

Bau- und Abbruchabfälle sind ebenfalls in vergleichbare Fraktionen

  • Glas,
  • Kunststoff,
  • Metalle
  • Holz,
  • Dämmmaterial,
  • Bitumengemische,
  • Baustoffe auf Gipsbasis,
  • Beton,
  • Ziegel und
  • Fliesen/Keramik

zu trennen und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.

Näheres zur Gewerbeabfallverordnung mit Dokumentationshilfen, Verzeichnissen der Berliner und Brandenburger Vorbehandlungsanlagen sowie weitere Informationen zu Annahmestellen in Berlin für Gipskartonplatten finden Sie unter dem Link:

Die Überwachung der Getrennthaltung der gewerblichen Siedlungsabfälle gehört zu den Ordnungsaufgaben der Umwelt- und Naturschutzämter.

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen