Sammlung von gebrauchten Elektrogeräten

Elektroschrott

Worum geht es?

Entsprechend § 12 Elektrogesetz ist das Einsammeln von Elektroaltgeräten ausschließlich durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, deren Beauftragte oder aber der Hersteller zulässig.
Das “Elektrogesetz” (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20.10.2015) soll die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen. Die WEEE-Direktive wurde hiermit in deutsches Recht umgesetzt. WEEE steht für Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment).
In der Praxis ist diese Rücknahme in Berlin durch die Annahme auf den BSR-Recyclinghöfen realisiert.
Auf diesem Wege soll die hochwertige Verwertung sichergestellt werden und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Großhandel, Fachgeschäfte und Distanzhändler sind nun verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Kleine Altgeräte (maximale Kantenlänge 25 Zentimeter) müssen Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern auch zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.

Die private Sammlung von Elektroaltgeräten bspw. vor Recyclinghöfen ist somit somit unzulässig. Die Abfallwirtschaft verpflichtet Entsorgungskapazitäten vorzuhalten.

Durch illegale Sammlungen werden Abfälle entzogen deren Erlöse dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und damit natürlich auch den Gebührenzahlern fehlen.

Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Gesetze / Vorschriften

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