Wenn Müll nicht in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt wird und stattdessen auf Grundstücken lagert, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Abfälle sind aus diesem Grunde ordnungsgemäß und vor allem zeitnah (regelmäßig) zu entsorgen.
Die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter, oder die entsprechenden Ordnungsämter (für Spandau) sind für die Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuständig, wenn es sich um wilde Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken handelt.
Ordnung der Beseitigung
Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Weitergehende Entsorgungspflichten ergeben sich aus der landesspezifischen Regelung.
Pflichten der Abfallbesitzer
Die auf den Grundstücken angefallenen Abfälle sind in die dafür aufgestellten Abfuhrbehälter einzufüllen; insbesondere sind auch die Mieter der Grundstücke verpflichtet, sich ausschließlich der aufgestellten Abfuhrbehälter zu bedienen.
Getrennthaltung von Abfällen
Um eine Abfallverwertung zu ermöglichen, sollen insbesondere folgende Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:
- Papier, Pappe, Karton
- Glas
- Kunststoffe
- organische Abfälle
- Metalle
- Elektrogeräte
- Sperrmüll