Um den Eintrag von Schadstoffen – insbesondere Quecksilber, Cadmium, Blei, Nickel, Zink und Lithium – in den Abfall durch Batterien zu verringern, sind Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren seit dem 1.10.1998 gesetzlich verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen, ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten bzw. nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich zu beseitigen.
Bestimmte schadstoffhaltige Batterien dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zudem sollen Batterien mehrfach verwendbar und technisch langlebig hergestellt werden.
Neben der Rücknahmepflicht der Hersteller ist für die Endverbraucher eine gesetzliche Rückgabepflicht von gebrauchten Batterien an einen Vertreiber festgelegt worden, der diese wiederum an die Hersteller weiterreichen muss. Das bedeutet dass gebrauchte Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Mit dem am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Neuregelung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren setzt die Bundesrepublik Deutschland die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um.
Das Gesetz wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung zum 1. Dezember 2009 ersetzen.
Weitere Informationen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.