Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt u.ä. ist eine unzulässige Form der Entsorgung und kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Mit dem Verbot der Verbrennung von Gartenabfällen wird ein Beitrag zur Reinhaltung der Berliner Luft geleistet. Durch das Verbrennen von Gartenabfällen kann es zu einem Anstieg der Feinstaubbelastung kommen. Dies ist besonders bei austauscharmen Wetterlagen mit geringen Windbewegungen, kalter Luft am Boden und warmer Luft darüber ein Problem. Auf Grund der kleinen, lungengängigen Partikel kann Feinstaub zu gesundheitlichen Problemen führen, unter denen besonders Personen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorschädigungen leiden.
Gartenabfälle können auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Die Kompostierung ist eine einfache und kostengünstige Art, um aus Haushalts- und Gartenabfällen nährstoffreichen Humus zu gewinnen, der dann zur Düngung von Gemüse, Blumen und anderen Pflanzen genutzt werden kann. Dabei sollten die Grundregeln für die Kompostierung beachtet werden. Durch einen richtig zusammengesetzten und gut durchlüfteten Kompost werden unzumutbare Geruchsbelästigung für die Nachbarn vermieden. Ebenso können die Angebote örtlicher Entsorger (z.B. die Laubsäcke der BSR) genutzt werden.
Für Lagerfeuer gelten besondere Regelungen.