Abfallbilanzen des Landes Berlin
Als gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Abfallmengenbilanz dient das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG), ergänzt durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/ AbfG Bln). § 7 dieses Gesetzes verpflichtet das Land Berlin regelmäßig eine Abfallbilanz über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertung bzw. Beseitigung zu erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin
Der Senat hat am 6. März 2007 den von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) vorgelegten Bericht über das Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin beschlossen. In diesem Bericht wird die aktuelle Mengenentwicklung der beseitigten Siedlungsabfälle dargestellt. Demnach liegt das im Jahr 2006 beseitigte Siedlungsabfallaufkommen in der Größenordnung von rund 1.000.000 t. Die im Bericht dargestellte Mengenentwicklung bewegt sich innerhalb der abfallwirtschaftlichen Prognosedaten des vom Senat im Januar 2005 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes. Weitere Informationen erhalten Sie hier:Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Bauabfall
Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Berlin – Teilplan Bauabfall ist die Öffentlichkeit gemäß § 29a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) beteiligt worden. Mehr über diese Fortschreibung erfahren Sie hier: