Annahmestellen für gewerbliche Abfälle

Müllbehälter

Worum geht es?

Nach den abfallwirtschaftlichen Zielen des Landes Berlin sollen die anfallenden gewerblichen Abfälle weitestgehend schadlos und ordnungsgemäß verwertet werden. Da derzeit noch große Mengen verwertbarer Abfälle beseitigt (deponiert) werden, bietet Ihnen diese neue Verwerterdatei eine wichtige praktische Hilfe zur kostengünstigen Verwertung Ihrer Abfälle.
Eine Annahme zur Verwertung ist nur bei sortenrein erfassten Abfällen möglich.
Die Liste enthält ausschließlich Annahmestellen in Berlin. Sie ist nicht abschließend und wird regelmäßig aktualisiert.

Entsorgungs- und Verwertungsanlagen für Sonderabfälle im Land Berlin

Erleichtertes Suchen über die

Verwerter-Suche

Gesetze / Vorschriften

  • Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) (Gewerbeabfallverordnung)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen Nachweisverordnung (NachwV) (Nachweisverordnung)
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) (Abfallverzeichnisverordnung)

Weiterführende Informationen