Sie haben als Arbeitnehmer:in unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus bestimmte Rechte. Ihnen stehen beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn und eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu.
Derzeit werden in einigen Fällen unseriöse Stellenanzeigen gezielt an ukrainische Geflüchtete gerichtet. Dies betrifft insbesondere die Reinigungsbranche, Baubranche und Anzeigen für Paketzusteller:innen. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag, den Sie nicht lesen können. Nutzen Sie im Zweifelsfall das Beratungsangebot des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
Ihre wichtigsten Rechte im Überblick
- Arbeitsvertrag: Sie haben das Recht auf einen deutschen Arbeitsvertrag. Dieser sollte schriftlich geschlossen werden. Mündliche Arbeitsverträge sind gültig, allerdings muss Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen einen schriftlichen Nachweis über den Vertrag geben.
- Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. In einigen Bereichen gilt ein erhöhter Mindestlohn, etwa in der Reinigungs- und Baubranche.
- Arbeitszeit: Im Regelfall beträgt die Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle 8 Stunden pro Tag. In Ausnahmen sind bis zu 10 Stunden möglich. In wenigen Berufsgruppen gelten andere Regelungen.
- Mindesturlaub: Ihnen stehen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu.
- Befristung und Probezeit: Wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist, darf die Befristung nicht länger als zwei Jahre betragen (Ausnahme: Es liegt ein sachlicher Grund vor wie beispielsweise eine länger dauernde Vertretung). Die Probezeit, innerhalb welcher Sie und Ihr:e Arbeitgeber:innen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen dürfen, darf nicht länger als sechs Monate sein.
Lassen Sie einen Arbeitsvertrag, der von den genannten Vorschriften abweicht, unbedingt von einer Beratungsstelle überprüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Auch, wenn Sie einen rechtswidrigen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, stehen Ihnen die genannten Rechte zu. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des BEMA.