Arbeiten in Berlin

Arbeiten

Wenn Sie sich ohne Visum oder mit Schengen-Visum in Berlin aufhalten, dürfen Sie nicht arbeiten. Um als Geflüchtete:r in Deutschland und Berlin arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie in Berlin online beantragen. Zum Online-Antrag. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zunächst registrieren lassen müssen.

Die grundsätzliche Arbeitserlaubnis wird bereits gemeinsam mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis erteilt und dort vermerkt, auch wenn Sie noch kein konkretes Arbeitsangebot haben. Wenn Sie den Online-Antrag für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abschicken, erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung. Mit diesem Dokument dürfen Sie sofort eine Arbeit aufnehmen. Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland wird zunächst für zwei Jahre erteilt. Sie können damit die Leistungen zur Beratung und Vermittlung der Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen.

Weiterführende Informationen und konkrete Hilfs- und Vermittlungsangebote finden Sie auf der Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine der Agentur für Arbeit.

Beratungsangebote für Arbeitssuchende

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) bietet eine kostenlose und anonyme Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter bema.berlin.

Beschäftigungsmodelle in Deutschland

In Deutschland wird zwischen verschiedenen Arten des Arbeitsverhältnisses unterschieden. Die wichtigsten Beschäftigungsformen als Arbeitnehmer:innen im Überblick:

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Ein Großteil der Arbeitnehmer:innen in Deutschland befinden sich in einer befristeten oder unbefristeten Arbeitsstelle, bei welcher sie mehr als 520 Euro brutto verdienen. Ein Teil Ihres Gehalts wird in diesem Arbeitsverhältnis automatisch als Abgaben für Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
  • Minijobs. Hierbei handelt es sich um Arbeitsstellen, bei welchen Sie nicht mehr als 520 Euro brutto verdienen. Bei diesem Beschäftigungsmodell gelten einige Sonderregeln. Insbesondere müssen Sie als Arbeitnehmer:in keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
  • Leiharbeit und Zeitarbeit. Leih- und Zeitarbeiter:innen sind bei einer Firma angestellt und an andere Unternehmen ausgeliehen. Als Leiharbeiter:in erhalten Sie Ihren Lohn von Ihrer Leiharbeitsfirma, mit welcher Sie ebenfalls Ihren Arbeitsvertrag schließen.
  • Praktika. Ein Praktikum ist kein Arbeits-, sondern ein Lernverhältnis. Es soll berufliche Fertigkeiten sowie Kenntnisse vermitteln und vertiefen und dient zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit. Als Praktikant:in haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf den Mindestlohn (12 Euro). Ausgenommen sind Pflichtpraktika sowie die ersten drei Monate bei freiwilligen Praktika.

Wer selbstständig arbeitet, hat keine:n Arbeitgeber:in, sondern einen eigenen Betrieb. Selbstständige sind für ihre soziale Absicherung selbst zuständig.

Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen finden Sie auf der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Arbeitsrechte: Warnung vor unseriösen Stellenangeboten

Sie haben als Arbeitnehmer:in unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus bestimmte Rechte. Ihnen stehen beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn und eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu.

Derzeit werden in einigen Fällen unseriöse Stellenanzeigen gezielt an ukrainische Geflüchtete gerichtet. Dies betrifft insbesondere die Reinigungsbranche, Baubranche und Anzeigen für Paketzusteller:innen. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag, den Sie nicht lesen können. Nutzen Sie im Zweifelsfall das Beratungsangebot des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA).

Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

  • Arbeitsvertrag: Sie haben das Recht auf einen deutschen Arbeitsvertrag. Dieser sollte schriftlich geschlossen werden. Mündliche Arbeitsverträge sind gültig, allerdings muss Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen einen schriftlichen Nachweis über den Vertrag geben.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. In einigen Bereichen gilt ein erhöhter Mindestlohn, etwa in der Reinigungs- und Baubranche.
  • Arbeitszeit: Im Regelfall beträgt die Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle 8 Stunden pro Tag. In Ausnahmen sind bis zu 10 Stunden möglich. In wenigen Berufsgruppen gelten andere Regelungen.
  • Mindesturlaub: Ihnen stehen mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu.
  • Befristung und Probezeit: Wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet ist, darf die Befristung nicht länger als zwei Jahre betragen (Ausnahme: Es liegt ein sachlicher Grund vor wie beispielsweise eine länger dauernde Vertretung). Die Probezeit, innerhalb welcher Sie und Ihr:e Arbeitgeber:innen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen dürfen, darf nicht länger als sechs Monate sein.

Lassen Sie einen Arbeitsvertrag, der von den genannten Vorschriften abweicht, unbedingt von einer Beratungsstelle überprüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Auch, wenn Sie einen rechtswidrigen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, stehen Ihnen die genannten Rechte zu. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des BEMA.

Anerkennung von Abschlüssen

Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihre beruflichen Abschlüsse und Hochschulabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Hierzu ist ein sogenanntes Anerkennungsverfahren notwendig. Auf dem Anerkennungsportal des Bundesinstituts für Berufsbildung finden Sie die für Ihren Beruf zuständige Stelle. Möchten Sie Ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen, wenden Sie sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Unter der Telefonnummer 030 – 31510900 erreichen Sie einen mehrsprachige Beratungshotline zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Fragen zum bildungsadäquaten Berufseinstieg in Berlin, zu Anerkennungsverfahren und den zuständigen Stellen werden montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Türkisch beantwortet.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin unterstützt und berät Sie bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen für Berufe, für die keine staatliche Zulassung notwendig ist. Sie erreichen das Expertenteam Ukraine der IHK unter ukraine@berlin.ihk.de oder 030 31510 619. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website www.berliner-wirtschaft-hilft.de der IHK Berlin.

Das IQ Landesnetzwerk Berlin bietet geflüchteten Menschen eine kostenlose mehrsprachige Beratung zur Anerkennung von internationalen Abschlüssen und erworbener Qualifikationen und unterstützt Betroffene unter anderem bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf.

Jobplattformen für Geflüchtete aus der Ukraine

Einige Stellenbörsen unterstützen Geflüchtete gezielt bei der Suche nach einer neuen Arbeit. Auf der Plattform www.uatalents.com werden europaweit offene Stellen ausgeschrieben, die sich an geflüchtete Menschen aus der Ukraine richten. Das Angebot konzentriert sich zunächst auf Arbeitsstellen im Technologiesektor. Die Stellenbörse workeer.de richtet sich explizit an Geflüchtete in Deutschland und Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen möchten. Das Jobportal jobs.new-start.media bündelt Stellenangebote aus den Bereichen Kultur, Film und Medien für Geflüchtete und auch auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit kann nach Jobs und Ausbildungsstellen gesucht werden.

Steuerliche Identifikationsnummer

Zur Arbeitsaufnahme brauchen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer. Sie können aber eine Beschäftigung bereits aufnehmen, wenn Sie noch keine Identifikationsnummer haben. In diesem Fall müssen Sie diese innerhalb von drei Monaten nachreichen. Andernfalls sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, auch rückwirkend eine höhere Lohnsteuer abzuziehen.

Sie erhalten die Identifikationsnummer automatisch per Post, nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Möchten Sie sich selbstständig machen, sind weitere Anträge notwendig. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht anmelden können, etwa weil Sie noch keine dauerhafte Bleibe gefunden haben, aber bereits arbeiten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung Ihrer Steuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt des Bezirks stellen, in welchem Sie derzeit wohnen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Suchen Sie in der Formular-Datenbank nach dem Formular „010250 – Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“. Dem Antrag muss ein Identifikationsnachweis (z.B. Kopie des Ausweises) beigefügt werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Informationsangebote des Landes Berlin für spezifische Berufe

Geflüchtete, die in medizinischen Berufen oder im Pflegebereich arbeiten möchten, finden im folgenden spezifische Informationen zu den Berufsbereichen:

Auch Menschen, die in Berliner Schulen oder Kitas arbeiten möchten, finden entsprechende Informationsangebote:

Weiterführende Informationen

Drei junge Erwachsene

Berufsausbildung in Berlin

Nach der Schulzeit haben ukrainische Jugendliche die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Weitere Informationen

Ukrainische Flüchtlinge

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen, die helfen wollen. Weitere Informationen

Beratung im Callcenter

Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer

Benötigen Sie Beratung, z.B. für die Schulanmeldung von Kindern, den Besuch eines Deutschkurses oder die Jobsuche, wenden Sie sich an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Zuwanderer. Die Beratungen finden online und vor Ort statt. Weitere Informationen

Brandenburger Tor

Ankunft: Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Berlin heißt Sie Willkommen! Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu Einreise, Aufenthaltsstatus und Hilfsangeboten, an die sich wenden können. Weitere Informationen