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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 43400 für ermessen

Unsere Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin

In den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) werden Rechtsbegriffe konkretisiert und Leitlinien für die Ausübung des Ermessens bei unseren Entscheidungen definiert. Die VAB sind in folgende Teile strukturiert: A – Aufenthaltsgesetz. B – Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung. mehr

Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank. Wenn Sie diese Meldung sehen, haben Sie in Ihrem Browser kein JavaScript aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, um den Bürgerservice zu nutzen. Recherche juristischer Informationen. mehr

Ausführungsvorschriften über den Einsatz von Vermögen ...

Dies ist eine zwingende Regelung, auf deren Beachtung die nachfragende Person und die sonstigen Personen der Einsatzgemeinschaft einen Anspruch haben. Eingeräumtes Ermessen ist auszuüben und in der Akte zu dokumentieren. mehr

Bezirksaufsicht und Eingriffsrecht

Ein Einschreiten der Bezirksaufsicht steht im Ermessen des Senats. Er schreitet ein, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist. Soweit Bürgerinnen und Bürger gegen sie belastende Maßnahmen des Bezirksamts (z. B. Verwaltungsakte) selbst verfahrensrechtlich (durch Widerspruch) oder gerichtlich vorgehen können, geht die Inanspruchnahme des ... mehr

Ermessenseinbürgerung

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung auf dem Ermessenswege nach § 8 StAG sind: Achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (bei Staatenlosen oder anerkannten Flüchtlingen reicht ein Aufenthalt von sechs Jahren) mehr

Skript zum Adhäsionsverfahren 2/2024n

- 1 - 1. Teil: Adhäsionsverfahren – warum? Zu Zweck und Verfahrensgrundsätzen des Adhäsionsverfahrens A. Zweck I. Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Verletzten* die Möglichkeit, seine aus der Straftat erwachsenden vermögensrechtlichen Ansprüche auf verhältnismäßig einfachem Weg bereits mehr

ARCHIV: Gemeinsame Ausführungsvorschriften ...

Die Unterstützung im Rahmen einer Zweitausbildung steht im Ermessen des Trägers der Eingliederungshilfe. Diese soll gewährt werden, wenn die Ausübung des erlernten Berufs behinderungsbedingt nicht (mehr) möglich ist. mehr

Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen - Service Berlin

Dann ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Landesamt für Einwanderung (LEA) weiterbearbeitet. Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Quick-Check. Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird. mehr

Basiswissen Vergaberecht

Folgende Fristen bestehen im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren und der Komplexität der Leistung und können bei Unklarheiten im Ermessen der Vergabestellen verlängert werden. Die in der VgV genannten Mindestfristen entsprechen Kalendertage. mehr

Ausführungsvorschriften zur Verordnung über die Vergütung der ...

Bodenrichtwert aus, so ist der Wert nach sachverständigem Ermessen anzusetzen. Bei der Ermittlung des Bodenwertes ist von dem Gebiet, in dem das betroffene Grundstück liegt, auszugehen. Eine einzelfallbezogene Wertermittlung ist nicht vorzunehmen. mehr

Merkblatt einstweiliger Rechtsschutz

Merkblatt einstweiliger Rechtsschutz. Als einstweiliger Rechtsschutz werden in Zivilsachen die in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelten Verfahren des Arrestes (§§ 916 ff. ZPO) und der einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff. ZPO) bezeichnet. Es handelt sich um ein Eilverfahren. mehr

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Die jeweiligen Auftraggeber haben ein Ermessen, in das das Land Berlin aufgrund höherrangigen Rechts nicht eingreifen darf. mehr

Aktuelle Rundschreiben zur öffentlichen Auftragsvergabe des Landes Berlin

Arbeit Stadtentwicklung Wirtschaft. Gemeinsames Rundschreiben Nr. 01/2022 mit Anlagen Ausführungsvorschrift Tariftreue und Berechnungshilfe. Die Tariftreueverpflichtung zielt darauf ab, eine fehlende Bindung eines Bieters an Tarifverträge mit Geltungsbereich im Land Berlin als Wettbewerbsvorteil auszuschließen. mehr

Digitales Antragsverfahren zur Verbeamtung

Das Ermessen wird z.B. durch die Priorisierung der lebensälteren Antragstellerinnen/Antragsteller, die bald die Altersgrenze für die Verbeamtung erreichen, ausgeübt. Die Ermessensausübung wird jeweils einzelfallbezogen vorgenommen. mehr

Was ist Bauleitplanung und wie funktioniert sie? Was ist ein ...

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde. Dem Baugesetzbuch (BauGB) § 1 Abs. 3 ist zu entnehmen, wann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellen sollte. mehr

Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten)

Notwendige Angaben für die Anzeigenerstattung bei Halt- und Parkverstößen. Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de. mehr

Leitfaden zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens (Open-House ...

Open-House-Verfahren durchzuführen, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Dies beruht auf der Beschaffungsautonomie des Auftraggebers. An einem Auftrag interessierte Unternehmen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Open-House-Verfahren eröffnet wird. Voraussetzung ist dabei lediglich, dass die rechtlichen mehr

Häufig gestellte Fragen

Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist. mehr

Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und ...

Der Bundesgesetzgeber hat damit das Ermessen der öffentlichen Auftraggeber im Hinblick auf das sogenannte Leistungsbestimmungsrecht eingeschränkt; die Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch die Fachbereiche der Landeseinrichtungen. Soziale Aspekte bei der Vergabe von Aufträgen. Soziale Belange dürfen in unterschiedliche Phasen eines Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Zuschlag ... mehr

Nachzug von Familienangehörigen

Deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger und Bürgerinnen oder Bürger von Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, dürfen ihre Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Das nennt man „Familiennachzug“. mehr