Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens. 5 Jahren oder; 3 Jahren, wenn Sie besondere Integrationsleistungen wie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachweisen, Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig sichern und Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Referenzrahmens ... more