Aktuelle Sprache: Deutsch

Suchen und Finden

Ergebnisse 1 – 20 von etwa 2770 für dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verbot Annahme von Geschenken

Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ... mehr

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ... mehr

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. PDF-Dokument (121.9 kB) Download. Lehrkräftebildungsrecht. Verordnung über die Fortbildung für Lehrkräfte im Land Berlin; Gesetz über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin – Lehrkräftebildungsgesetz; Verordnung ... mehr

Rechtsvorschriften der Schulformen

Auf dieser Seite finden Sie weitere Rechtsvorschriften, Verordnungen und Vorschriften zu Themen wie Unterrichtsorganisation, der Schülerfürsorge, den Ferien oder dem Lehrkräftebildungsrecht. mehr

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

1.3 - Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile 1.4 - Amtsbezogenheit 1.5 - Annahme ll. Grundsatz des Verbots der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Ill. Zuständigkeit für die Entscheidung über Ausnahmen IV. Verhaltenspflicht der Beschäftigten V. Ausnahmen VOTI Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken mehr

Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 1 Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes mehr

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 laden » 222 KB; AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 (07.09.2020 · Nach Anlagen suchen) Anlage zu 72/2020 (SenFin ... mehr

Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung

Eltern dürfen teilnehmen, wenn es sich um die Zusammenarbeit der einzelnen Schulbeteiligten untereinander oder Koordinierungen von Unterricht handelt. Eltern dürfen nicht an Klassenkonferenzen teilnehmen, wenn es um Versetzung, Zeugnisse, Abschlüsse und Förderprognosen geht. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. mehr

Belohunungen und Geschenke - Berlin

-o 0 E 0 o Z 2 0 0 O o 0 00 > 0 0 u E o N ž a O . e _ u u b o o ; co C z o o . o o > C 0 O o 0 o N o O 1.0 o 0 o 0 u o N .2 o c mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin (Anlage 2) sowie ggf. auf der Grundlage von Abschnitt VI. Absatz 7 erlassene ergänzende Regelungen allen Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Die Rundschreiben I Nr. 5/2013 vom 5. Februar 2013 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und IV Nr. 14/2018 vom 10. April 2018 der ... mehr

Leitfaden für Schülervertreter

Alle zur Schule gehörenden Eltern, Lehrer und Schüler haben - soweit nicht vertraulich - ein Einsichtsrecht in die Protokolle der Schule (§ 122 Abs. 2). Das bedeutet, man darf das Protokoll in der Schule einsehen und lesen, sich dabei No-tizen machen, aber keine Kopie und kein Foto davon anfertigen. 3. Gremien 3.1 Klassenkonferenz mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Seite 1 von 8 . Nichtamtliche Lesefassung . Ausführungsvorschriften . über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht mehr

2030–1 Landesbeamtengesetz (LBG)

§ 51 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Unterabschnitt 2 Arbeitszeit § 52 Arbeitszeit § 53 Mehrarbeit § 54 Teilzeitbeschäftigung § 55 Beurlaubung ohne Dienstbezüge § 56 Höchstdauer § 57 Benachteiligungsverbot bei Ermäßigung der Arbeitszeit, Hinweispflicht § 58 Widerruf der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung bei langfristiger ungleichmäßiger Verteilung der ... mehr

Erzieher*innen A Z

Belohnungen und Geschenke Annahme von Aufmerksamkeiten einzelner Personen mit dem Ziel, uneigennützig Dank auszudrücken, in Höhe von 10€(z.B. einen Blu-menstrauß) oder die Annahme von Gemeinschaftsgeschenken der El-tern- oder Schülerschaft bis u ei-nem Wert von 50€ Belohnung und Geschenke Pkt. 1a bis 1j 26.03.2016 Betriebsärztin mehr

Dienstantrittsmappe

Referendarinnen und Referendare dürfen, auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihren Dienst annehmen (§ 42 BeamtStG, § 51 LBG i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 1 JAG vom 23. Juni 2003, GVBl. S. 232). Auf die Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 21. Januar ... mehr

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Hinsichtlich der Annahme von Belohnungen und Geschenken in Bezug auf das Amt mit persönlichen Vorteilen für einzelne Beschäftigte bleiben die Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG – Amtsblatt Nr. 5 vom 01.02.2013 S. 158 ff.) bzw. an deren Stelle tretende oder diese ergänzende ... mehr

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Dadurch wird Lehrkräften in den besoldungsrechtlich noch vorgesehenen Ämtern des Lehrers (A 11) und des Lehrers (A 12) die Verbeamtung ermöglicht. Damit können auch die LuK-Lehrkräfte, die die sechsjährige Tätigkeit im neuen Schulsystem (seit 1991) noch nicht erbracht haben und die übrigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, noch verbeamtet werden. mehr

Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen ... - Berlin

(8) Zur Vermeidung des „bösen Scheins“ darf der Sponsor seine Förderung nicht unmittelbar an eine bestimmte zu begünstigende Dienststelle richten, sondern an die zur Annahme der Sponsoring- leistung befugte Stelle. (9) Die Interessen des Landes Berlin dürfen durch Sponsoring nicht beeinträchtigt werden. Das An- mehr

Informationen für Lehrkräfte, die nicht verbeamten werden

Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllen oder aus persönlichen Gründen auf eine Verbeamtung verzichten, werden unabhängig davon, ob sie den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst oder den Vorbereitungsdienst im Anschluss an einen lehramtsbezogenen Master durchlaufen haben, als Tarifbeschäftigte in der Entgeltgruppe E 13 TV-L beschäftigt. mehr

Die Ergebnisse der Behördensuche werden geladen. Einen Augenblick bitte.

Die Ergebnisse aus dem Berlin-Finder werden geladen. Einen Augenblick bitte.