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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 3070 für dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...

Die Annahme einer Einladung zu einer Abitur- oder MSA- Abschlussfeier durch eine Lehrkraft ist zulässig. Hierbei müssen die Bewirtungen üblich und angemessen sein. Die Annahme von Ansichtsexemplaren von Schulbüchern ist zulässig. mehr

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

(3) Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. mehr

Compliance im öffentlichen Dienst: Neues e-Learning-Tool!

Darf eine Lehrerin am Schuljahresende einen Blumenstrauß bekommen? Dürfen Polizeibeamte während der Dienstzeit eine Tasse Kaffee von einer Bürgerin entgegennehmen? Wo genau verläuft die Grenze zwischen Höflichkeit und Vorteilsannahme? mehr

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. PDF-Dokument (121.9 kB) mehr

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

(1) Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken Oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit verboten. (2) Werden der beziehungsweise dem Beschäftigten entsprechende Vorteile an- mehr

(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) Beamtinnen und Beamten in den Ländern ...

(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mehr

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 mehr

Rundschreiben des BMI vom 08.11

Deshalb dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit nicht angenommen werden (§ 70 BBG, § 3 Abs. 3 TV-BA, ...). Ausnahmen kann es nur in Fällen geben, in denen eine Beeinflussung der Beschäftigten nicht zu befürchten ist. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. mehr

2030–1 Landesbeamtengesetz (LBG)

Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. Nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses oder beim Wechsel in ein an- deres Amt dürfen sie die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr führen. mehr

Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungs ...

die Vorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (s.a. Ziff. 6 Abs. 6). Spezielle Regelungen für die Drittmittelforschung sowie gesetzliche Regelungen (z.B. im Straf- recht, §§ 331 ff. StGB, oder im Beamtenrecht, § 42 BeamtStG) bleiben unberührt. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2 Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. mehr

Rechtsvorschriften der Schulformen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. mehr

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Bei der Annahme von solchen Zuwendungen durch die Amtsleitungen bzw. durch die Abteilungsleitungen selbst sowie in besonders bedeutsamen oder Zweifelsfällen soll eine Beteiligung des Rechtsamtes erfolgen. mehr

Dienstantrittsmappe

Referendarinnen und Referendare dürfen, auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihren Dienst annehmen (§ 42 BeamtStG, § 51 LBG i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 1 JAG vom 23. Juni 2003, GVBl. S. 232). Auf die Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom ... mehr

Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...

1.1 Diese Ausführungsvorschriften gelten für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Berlin und an den Stiftungen Lette-Verein und Pestalozzi-Fröbel-Haus. Sie gelten zudem für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Berlin. mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Seite 1 von 38 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Verwaltungsvorschriften über die einheitliche Gestaltung und Zuordnung von Aufgabenbereichen mehr

Formulare für tarifbeschäftigt eingestellte Lehrkräfte

Eine Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, welche Formulare und Unterlagen Sie benötigen. Außerdem erhalten Sie zu einigen Themen Merkblätter, deren Informationen für Ihr Beschäftigungsverhältnis wichtig sind. Bitte drucken Sie die Formulare aus und bringen Sie sie ausgefüllt zur Vertragsunterzeichnung mit. wenn Sie vor dem 08.01.1990 das 18. mehr

FAQ - Häufig gestellte Fragen II - Speziell für Lehrkräfte

Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 2a AZVO – Gewährung von freien Unterrichtstagen für Lehrer, zitiert in unserem FAQ-Artikel “Wann kann ich meinen “Bögertag” nehmen? “, dar. Wo, wie und wann muss ich meinen Teilzeitantrag stellen? mehr

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen? mehr