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Résultats 1 – 20 d'environ 677 pour dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...

Im Fall einer Annahme von Gemeinschaftsgeschenken (Satz 1 Buchstabe f) ist bei einem Wert des Gemeinschaftsgeschenks in Höhe von bis zu 30 Euro von der Anzeigepflicht abzusehen; die Annahme eines Gemeinschaftsgeschenks im Wert von über 30 bis 50 Euro ist anzeigepflichtig. plus

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

Nichtbeamtete Beschäftigte dürfen Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile („Provisionen oder sonstige Vergünstigungen“) von Dritten in Bezug auf ihre Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen; sie haben entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitzuteilen. reiber, Kalender u. plus

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. plus

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

(2) Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende dürfen von Dritten Beloh- nungen, Geschenke, Provisionen Oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. plus

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 plus

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen oder Erklärung zum ...

Das Land Berlin verbeamtet seit 2004 erstmals wieder Lehrkräfte. Wenn Sie verbeamtet werden möchten, müssen Sie dies beantragen. Wer die Verbeamtung ablehnt, kann eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben. plus

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2 Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. plus

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Lehrer/in ...

Wenn Sie als Lehrer oder Lehrerin mit einer Ausbildung aus einem anderen Land arbeiten möchten, müssen Sie vorher Ihre Qualifikation anerkennen lassen. Sie können den Antrag per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. plus

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

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Rechtsvorschriften der Schulformen

Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. plus

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. plus

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Inhaltsverzeichnis. I. Beurlaubung, Befreiung, Schulversäumnis, Unterricht bei extremen Wetterlagen. - Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigem Grund. 2 - Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. 3 - Besondere Beurlaubungsgründe für Berufsschülerinnen und Berufsschüler. plus

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG – Amtsblatt Nr. 5 vom 01.02.2013 S. 158 ff.) bzw. an deren Stelle tretende oder diese ergänzende Vorschriften unberührt. plus

Unterrichten statt Unser Angebot für Ihre

Sie möchten Ihre bereits erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen vor der Klasse anwenden? nem von Ihnen gewünschten Regionsverbund. Die Anzahl der Wochenstunden verein-baren Sie fest mit Ihrer Zielsc. ule für ein halbes oder gan-zes Schuljahr. Nachfolgend find. So bewerben Sie sich — und so erhalten Sie Ihren Arbeitsvertrag. plus

Senatsverwaltung für Bildung, BERLIN j Jugend und Familie I

Die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern im Kinderschutz (AV JugSchulKinderschutz) mit dem Handlungsleitfaden Kinderschutz vom 01. Mai 2021 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. plus

FAQ - Häufig gestellte Fragen II - Speziell für Lehrkräfte

Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 2a AZVO – Gewährung von freien Unterrichtstagen für Lehrer, zitiert in unserem FAQ-Artikel “Wann kann ich meinen “Bögertag” nehmen? “, dar. plus

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen? plus

Hinweise zur befristeten Einstellung als PKB-Vertretungslehrkraft

Eine Einstellung erfolgt in Vollzeit oder Teilzeit zur befristeten Vertretung einer Lehrkraft. Der Arbeits-vertrag wird mit einer auflösenden Bedingung geschlossen und endet bei Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft, spätestens jedoch zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt. plus

Ausführungsvorschriften über Schülerausweise

(2) Schülerausweise im Scheckkartenformat müssen kostenlos angeboten werden und dürfen keine Werbeaufdrucke tragen. Die Abnahme der Ausweise und in diesem Zusammenhang entstehender Klassenfotos muss sowohl den Erziehungsberechtigten als auch den Schülern freigestellt sein. plus

Es gibt keine generelle ärztliche Attest-Pflicht für Kinder und ...

Es gibt laut der Ausführungsvorschrift zur Schulpflicht keine generelle Pflicht, ein ärztliches Attest beizubringen, wenn Schülerinnen und Schüler erkranken, unabhängig davon ob sie einzelne oder mehrere Tage durch Erkrankung dem Unterricht fernbleiben. plus