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Risultati 1 – 20 su circa 649 per dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...

Im Fall einer Annahme von Gemeinschaftsgeschenken (Satz 1 Buchstabe f) ist bei einem Wert des Gemeinschaftsgeschenks in Höhe von bis zu 30 Euro von der Anzeigepflicht abzusehen; die Annahme eines Gemeinschaftsgeschenks im Wert von über 30 bis 50 Euro ist anzeigepflichtig. più

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

Nichtbeamtete Beschäftigte dürfen Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile („Provisionen oder sonstige Vergünstigungen“) von Dritten in Bezug auf ihre Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen; sie haben entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitzuteilen. reiber, Kalender u. più

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. più

Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und ... più

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

(2) Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende dürfen von Dritten Beloh- nungen, Geschenke, Provisionen Oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. più

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. più

Lehren und Lernen - Berliner Schulportal

Das Schulwörterbuch beinhaltet Bedeutungen, Verwendungsbeispiele, Synonyme und Grammatiktabellen. Mit einer Merkliste und einem Quiz können Schülerinnen und Schüler individuell lernen und üben. Zum Dienst Anleitungen . più

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen oder Erklärung zum ...

Das Land Berlin verbeamtet seit 2004 erstmals wieder Lehrkräfte. Wenn Sie verbeamtet werden möchten, müssen Sie dies beantragen. Wer die Verbeamtung ablehnt, kann eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben. più

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2 Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. più

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

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Rechtsvorschriften der Schulformen

Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. più

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. più

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberech-tigten aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei. più

FAQ - Häufig gestellte Fragen

FAQ Speziell für Erzieherinnen und Erzieher. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die dem Personalrat häufig gestellt werden. Es lohnt sich auch, unsere A-Z – Liste zu Rate zu ziehen, z.B., wenn Sie auf eine sehr spezielle Frage eine Antwort suchen. Sollten Sie nicht fündig werden, scheuen Sie sich bitte nicht, telefonisch oder per E-Mail ... più

FAQ - Häufig gestellte Fragen II - Speziell für Lehrkräfte

Schwangere oder stillende Kolleginnen, dürfen keine Mehrarbeit leisten, auch dann nicht, wenn eine Kollegin sie freiwillig anbietet (vgl. §8 Mutterschutzgesetz, §8 Mutterschutzverordnung). Schwerbehinderte Kolleg/innen und ihnen Gleichgestellte werden auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt, ohne es begründen zu müssen. più

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke – AV BuG – Amtsblatt Nr. 5 vom 01.02.2013 S. 158 ff.) bzw. an deren Stelle tretende oder diese ergänzende Vorschriften unberührt. più

Senatsverwaltung für Bildung, BERLIN j Jugend und Familie I

Die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern im Kinderschutz (AV JugSchulKinderschutz) mit dem Handlungsleitfaden Kinderschutz vom 01. Mai 2021 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. più

Handreichung zur Personalkostenbudgetierung (PKB)

Eigenverantwortliche Schule. Im Sinne der Selbständigkeit bei der Steuerung Ihrer Schule kann die Personalkostenbudgetierung Ihnen zusätzlichen Gestaltungsspielraum eröffnen. Sie werden in die Lage versetzt, schnell und flexibel vor Ort zu reagieren. più

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen? più

Rückkehr zum Regelbetrieb an den Schulen ab 9. Juni

Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler. Außerunterrichtliche und ergänzende Förderung und Betreuung sowie außerunterrichtliche Ganztagsangebote finden in vollem Umfang statt. Die jeweils gültigen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Die Musterhygienepläne werden fortgeschrieben. più