Open-House-Verfahren durchzuführen, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Dies beruht auf der Beschaffungsautonomie des Auftraggebers. An einem Auftrag interessierte Unternehmen haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ein Open-House-Verfahren eröffnet wird. Voraussetzung ist dabei lediglich, dass die rechtlichen mehr