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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 248 für dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...

Die Annahme einer Einladung zu einer Abitur- oder MSA- Abschlussfeier durch eine Lehrkraft ist zulässig. Hierbei müssen die Bewirtungen üblich und angemessen sein. Die Annahme von Ansichtsexemplaren von Schulbüchern ist zulässig. mehr

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. PDF-Dokument (121.9 kB) mehr

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

(3) Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. mehr

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 mehr

Rechtsvorschriften der Schulformen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. mehr

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

(1) Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken Oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit verboten. (2) Werden der beziehungsweise dem Beschäftigten entsprechende Vorteile an- mehr

(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) Beamtinnen und Beamten in den Ländern ...

(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mehr

Dienstrecht

Verstößt eine Beamtin oder ein Beamter beispielsweise gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen oder gegen die Pflicht zur Verfassungstreue, kann dies mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

klarstellt, dass unter die Annahme von geringwertigen Gelegenheits- oder Werbe-geschenken, für die keine Bedenken zu einer allgemeinen Zustimmungserklärung bestehen, auch geringwertige Werbegeschenke der Spitzenorganisationen der für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände fallen. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2 Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. mehr

2030–1 Landesbeamtengesetz (LBG)

Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. Nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses oder beim Wechsel in ein an- deres Amt dürfen sie die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr führen. mehr

FAQ - Häufig gestellte Fragen II - Speziell für Lehrkräfte

Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 2a AZVO – Gewährung von freien Unterrichtstagen für Lehrer, zitiert in unserem FAQ-Artikel “Wann kann ich meinen “Bögertag” nehmen? “, dar. Wo, wie und wann muss ich meinen Teilzeitantrag stellen? mehr

Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung

Eltern dürfen teilnehmen, wenn es sich um die Zusammenarbeit der einzelnen Schulbeteiligten untereinander oder Koordinierungen von Unterricht handelt. Eltern dürfen nicht an Klassenkonferenzen teilnehmen, wenn es um Versetzung, Zeugnisse, Abschlüsse und Förderprognosen geht. mehr

Rundschreiben des BMI vom 08.11

Deshalb dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit nicht angenommen werden (§ 70 BBG, § 3 Abs. 3 TV-BA, ...). Ausnahmen kann es nur in Fällen geben, in denen eine Beeinflussung der Beschäftigten nicht zu befürchten ist. mehr

Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...

1.1 Diese Ausführungsvorschriften gelten für beamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Berlin und an den Stiftungen Lette-Verein und Pestalozzi-Fröbel-Haus. Sie gelten zudem für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Berlin. mehr

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Bei der Annahme von solchen Zuwendungen durch die Amtsleitungen bzw. durch die Abteilungsleitungen selbst sowie in besonders bedeutsamen oder Zweifelsfällen soll eine Beteiligung des Rechtsamtes erfolgen. mehr

Senatsverwaltung für Bildung, BERLIN j Jugend und Familie I

Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten aus einem wichtigen Grund für ein zeitgleich stattfindendes Ereignis von der Teilnahme am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen beurlaubt werden (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). Das Schulverhältnis bleibt bestehen. mehr

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen? mehr