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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 2780 für dürfen lehrer geschenke annehmen?

Verbot Annahme von Geschenken - Berlin

Im Fall einer Annahme von Gemeinschaftsgeschenken (Satz 1 Buchstabe f) ist bei einem Wert des Gemeinschaftsgeschenks in Höhe von bis zu 30 Euro von der Anzeigepflicht abzusehen; die Annahme eines Gemeinschaftsgeschenks im Wert von über 30 bis 50 Euro ist anzeigepflichtig. mehr

Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34

Nichtbeamtete Beschäftigte dürfen Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile („Provisionen oder sonstige Vergünstigungen“) von Dritten in Bezug auf ihre Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen; sie haben entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitzuteilen. reiber, Kalender u. mehr

Rechtsvorschriften im Bereich Bildung

Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. PDF-Dokument (121.9 kB) mehr

Rechtsvorschriften der Schulformen

Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen. mehr

Berlin - Offizielles Stadtportal der Hauptstadt Deutschlands – Berlin.de

(1) Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken Oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit verboten. (2) Werden der beziehungsweise dem Beschäftigten entsprechende Vorteile an- mehr

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin

72/2020 (SenFin): Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Belohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12. August 2020; Inkrafttreten am 15. September 2020 mehr

Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung

Sie wollen sich in der Schule Ihres Kindes engagieren und das Schulleben aktiv mitgestalten? Dann sind Sie hier richtig: Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Mitwirkung in der Schule zusammengestellt. mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

(3) 1Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen o-der sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Aus-nahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden den Be-schäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitge-ber unverzüglich anzuzeigen. mehr

Rundschreiben des BMI vom 08.11

Deshalb dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf das Amt oder die dienstliche Tätigkeit nicht angenommen werden (§ 70 BBG, § 3 Abs. 3 TV-BA, ...). Ausnahmen kann es nur in Fällen geben, in denen eine Beeinflussung der Beschäftigten nicht zu befürchten ist. mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert. In der Anlage übersende ich die neuen Ausführungsvorschriften über das Verbot der An-nahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen – AV BuG, die am 15. mehr

FAQ - Häufig gestellte Fragen II - Speziell für Lehrkräfte

Die Rechtsgrundlage dafür stellt § 2a AZVO – Gewährung von freien Unterrichtstagen für Lehrer, zitiert in unserem FAQ-Artikel “Wann kann ich meinen “Bögertag” nehmen? “, dar. Wo, wie und wann muss ich meinen Teilzeitantrag stellen? mehr

Belohunungen und Geschenke - Berlin

-o 0 E 0 o Z 2 0 0 O o 0 00 > 0 0 u E o N ž a O . e _ u u b o o ; co C z o o . o o > C 0 O o 0 o N o O 1.0 o 0 o 0 u o N .2 o c mehr

2030–1 Landesbeamtengesetz (LBG)

Beamtinnen und Beamte haben ein Hochschulstudium oder eine Berufs-ausbildung anzuzeigen. Tätigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie eine Tätigkeit in Selbst-hilfeeinrichtungen nach Absatz 1 Nummer 4 sind schriftlich vor ihrer Auf-nahme anzuzeigen, wenn für sie ein Entgelt oder ein geldwerter Vorteil geleistet wird. mehr

Leitfaden für Schülervertreter

Nein, Lernen ist ein Prozess, den wir Schü-lerinnen und Schüler mitgestalten müssen und nicht nur beiwohnen sollten. Unser Schulgesetz bietet dafür schon verschiedene Möglichkeiten. Welche das sind, welche Rechte ihr als Schülervertreter also habt, haben wir in diesen Leitfaden zusam-mengefasst. mehr

Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...

2 Grundsätzliches. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für sachgerechte Personalentschei-dungen unter Wahrung des Leistungsgrundsatzes. Sie finden Berücksichtigung bei den Maßnahmen der Personalentwicklung und sind somit ein Instrument für die Personalführung. mehr

Dienstantrittsmappe

Annahme von Belohnungen und Geschenken. Referendarinnen und Referendare dürfen, auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihren Dienst annehmen (§ 42 BeamtStG, § 51 LBG i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 1 JAG vom 23. Juni 2003, GVBl. S. 232). mehr

Erzieher*innen A Z

Belohnungen und Geschenke Annahme von Aufmerksamkeiten einzelner Personen mit dem Ziel, uneigennützig Dank auszudrücken, in Höhe von 10€(z.B. einen Blu-menstrauß) oder die Annahme von Gemeinschaftsgeschenken der El-tern- oder Schülerschaft bis u ei-nem Wert von 50€ Belohnung und Geschenke Pkt. 1a bis 1j 26.03.2016 Betriebsärztin mehr

Richtlinie über die Annahme von Zuwendungen Privater

Bei der Annahme von solchen Zuwendungen durch die Amtsleitungen bzw. durch die Abteilungsleitungen selbst sowie in besonders bedeutsamen oder Zweifelsfällen soll eine Beteiligung des Rechtsamtes erfolgen. mehr

Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension

Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen? mehr

Informationen für Lehrkräfte, die nicht verbeamten werden

Bis zum 31. Dezember 2022 bestand für Lehrkräfte des Berliner Schuldienstes, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllen, eine unwiderrufliche Zulage in Höhe der Differenz zwischen der Stufe 5 und der regulär zustehenden Stufe vor. mehr

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