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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 82200 für Verfassung

Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin regelt den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele

(1) Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte sind für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verbindlich. (2) Einschränkungen der Grundrechte sind durch Gesetz nur insoweit zulässig, als sie nicht den Grundgedanken dieser Rechte verletzen. mehr

Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin ist die verbindliche Leitlinie für die Politik im Land Berlin; Gesetze für das Land Berlin müssen sich im Rahmen der Landesverfassung bewegen. Die Verfassung von Berlin kann vom Abgeordnetenhaus von Berlin nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. mehr

Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH allen Interessierten aktuelle Fassungen der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Berlin kostenfrei zur Verfügung. mehr

Verfassung von Berlin

Verfassung von Berlin Vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Mai 2021 (GVBl. S. 502) Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8. Juni 1995 folgende Verfassung beschlossen, der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Ok-tober 1995 zugestimmt hat: Vorspruch In dem Willen, mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt I: Die Grundlagen

Berlin bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Städte und Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt V: Die Gesetzgebung

Ein die Verfassung von Berlin änderndes Gesetz ist durch Volksentscheid angenommen, wenn eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Teilnehmer und zugleich mindestens die Hälfte der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten zustimmt. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VI: Die Verwaltung

(1) Die Verwaltung ist bürgernah im demokratischen und sozialen Geist nach der Verfassung und den Gesetzen zu führen. (2) Die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt III: Die Volksvertretung

Artikel 38. (1) Das Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung. (2) Das Abgeordnetenhaus besteht aus mindestens 130 Abgeordneten. (3) Die Opposition ist notwendiger Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. mehr

Willkommen beim Verfassungsschutz Berlin

Der Verfassungsschutz Berlin ist der Nachrichtendienst des Landes Berlin. Unsere Aufgabe ist es, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand des Bundes und der Länder zu identifizieren, darüber zu informieren und Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. mehr

Die Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin ist ein sehr wichtiges Gesetz für Berlin. Darin stehen alle Regeln für die Politik in der Stadt. Zum Beispiel: So werden Gesetze in Berlin gemacht. So arbeiten die Ämter in Berlin. Die Verfassung können Sie in unserem Besuchs-Zentrum bekommen. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt IV: Die Regierung

Mit der Beendigung des Amtes des Regierenden Bürgermeisters endet auch die Amtszeit der übrigen Senatsmitglieder. Der Regierende Bürgermeister und auf sein Ersuchen die übrigen Senatsmitglieder sind verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt IX: Übergangs- und ...

Änderungen der Verfassung erfordern vorbehaltlich der Regelungen in den Artikeln 62 und 63 eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Ist die Verfassungsänderung auf eine Änderung der Artikel 62 und 63 gerichtet, so bedarf es zusätzlich einer Volksabstimmung. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VII: Die Rechtspflege

Artikel 79. (1) Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte im Namen des Volkes ausgeübt. (2) An der Rechtspflege sind Männer und Frauen aller Volksschichten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. mehr

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksabstimmung

Allgemeine Informationen. Das Grundprinzip der Volkssouveränität wird nach der Verfassung von Berlin (VvB) nicht allein durch Wahlen zum Abgeordnetenhaus und durch die gewählte Volksvertretung im Rahmen der repräsentativen Demokratie verwirklicht ... Weitere Informationen. mehr

Berlin in guter Verfassung

Für das vereinigte Berlin wurde die Verfassung West-Berlins übernommen, überarbeitet und 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. In einer Volksabstimmung stimmte die Berliner Bevölkerung dieser neuen Verfassung zu. Es war das erste Mal in der Geschichte der Stadt, dass die Berlinerinnen und Berliner direkt über das Inkrafttreten einer ... mehr

Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Mehr als 300 Bücher und Broschüren zu politischen Themen stehen für Berlinerinnen und Berliner kostenfrei zur Abholung bereit. Für den Service der Bereitstellung wird auf einige Publikationen eine Pauschale zwischen drei und sieben Euro erhoben. Weitere Informationen. mehr

Verfassung von Berlin

LANDESWAPPEN UND . LANDESFLAGGE VON BERLIN. Das . Landeswappen. zeigt einen aufge­ richteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen in silbernem Schilde. mehr

Verfassung von Berlin - Abschnitt VIII: Das Finanzwesen

Verfassung von Berlin - Abschnitt VIII: Das Finanzwesen Artikel 85 (1) Alle Einnahmen und Ausgaben müssen für jedes Rechnungsjahr in dem Haushaltsplan veranschlagt werden; er wird durch ein Gesetz festgestellt (Haushaltsgesetz). mehr

Versammlungsrecht

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (Artikel 8 Absatz 1 GG) und in der Verfassung von Berlin (Artikel 26 VvB) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten. mehr