Wer?
„Draußenstadt“ bietet allen in Berlin lebenden Künstler*innen die Möglichkeit, sich bei der Stadtbibliothek Steglitz-Zehlendorf für die Durchführung von Veranstaltungen zu bewerben.
Entscheidend für die Auswahl der zu fördernden Projekte, sind die inhaltliche und die künstlerische Qualität der Vorhaben sowie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Eine Fachjury entscheidet über die eingereichten Projekte und spricht ihre Förderempfehlungen aus.
Was?
Gefördert werden:
Genehmigungsfähige, nicht-profitorientierte publikumswirksame Konzepte für Kulturveranstaltungen, kulturelle Projekte der Literatur, der Musik, der bildenden oder performativen Kunst** im öffentlich zugänglichen Berliner Stadtteil Steglitz-Zehlendorf, umsonst und draußen, die von Künstler*innen selbstständig im Bezirk durchgeführt werden, vorzugsweise in der Nähe unserer Bibliotheksstandorte, z.B.:
- Platz vor der Stadtteilbibliothek Lankwitz
- Garten der Gottfried-Benn-Bibliothek Zehlendorf
- Terrassen der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek Steglitz
- Schulhöfe an Haltestellen des Bücherbusses
- Musikpavillon im Stadtpark Steglitz
- Parkplatz vor der Gottfried-Benn-Bibliothek Zehlendorf
- Grünfläche an der Schwartzschen Villa Steglitz, Grunewaldstraße Steglitz
ACHTUNG: Für einige dieser Flächen sind Nutzungsgenehmigungen einzuholen.
Wie?
Insgesamt stehen 7.000 € für alle Projekte zur Verfügung. In Ihrer Bewerbung berücksichtigen Sie als Kunst- und Kulturschaffende alle Kosten, die für Ihr Projekt notwendig sind. Förderfähig sind Honorarausgaben und Sachausgaben (maximal 20 % der Antragssumme), die im Rahmen des Projekts anfallen, darunter beispielsweise auch Nutzungs- und GEMA-Gebühren.
Wann?
Die Projekte sollen vorzugsweise im Zeitraum Juli bis Oktober 2024 durchgeführt werden und können von 90 Minuten bis zu mehreren Stunden dauern.
Veröffentlichungen:
Alle Veranstaltungen und Veröffentlichungen sind eigenständig in den Veranstaltungskalender bzw. auf der Plattform www.draussenstadt.berlin einzustellen. Bitte nutzen Sie das auf der Website bereitgestellte Logo für Veröffentlichungen (Plakate, Flyer). Von Veröffentlichungen sind dem Bezirksamt drei Belegexemplare zu übermitteln, zwei davon gehen an die Senatsverwaltung.