Berliner Schulen und Bibliotheken können auch in diesem Jahr über den Berliner Autorenlesefonds Honorarmittel für Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen beantragen, die in diesen Einrichtungen Lesungen durchführen. Verantwortlich für das Antrags- und Vergabeverfahren sind die Bezirke, in denen die Schulen und Bibliotheken ihren Standort haben.
Für Lesungen in den Bibliotheken und Schulen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stehen 21.600 € zur Verfügung. Damit können im laufenden Jahr bis zu 48 Lesungen zu je 450 € Honorar gefördert werden.
Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen Bibliotheken die öffentlichen Schulen sowie Privatschulen und der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB). Ein Anspruch der Antragsteller*innen auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 45 Minuten oder Veranstaltungsreihen, bei denen professionelle Berliner Autor*innen und Buchillustrator*innen lesen, die bereits Arbeiten in Verlagen veröffentlicht haben. Die Anzahl der förderfähigen Lesungen je Autor*in, bzw. Buchillustrator*in ist auf maximal 6 beschränkt, je Antragsteller*in auf maximal 12.
Anträge im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg können für das Förderjahr ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Bewilligung ist abhängig von der Erfüllung der Fördervoraussetzungen und erfolgt nach Eingang der vollständig eingegangenen Anträge und fachlicher Prüfung.
Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – stellt den Berliner Bezirken Mittel für Lesungshonorare von professionellen Autor*innen und Buchillustrator*innen mit Hauptwohnsitz in Berlin zur Verfügung.
Förderrichtlinien, Antragsformulare und Informationen finden Sie unter diesem Link.