Leiterin der Zentralstelle ist Frau Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Ines Karl. Über die reine Bearbeitung der der Hasskriminalität zuzuordnenden Verfahren selbst, übernehmen die Dezernentinnen und Dezernenten zahlreiche weitergehende Aufgaben.
Besonders sensibilisiert für die Belange der Betroffenen setzen sie sich insbesondere dafür ein, ihr fundiertes fachliches Wissen verfahrensübergreifend einzusetzen. Dazu zählen die Erstellung von Arbeitshilfen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Strafverfolgungsbehörden sowie die enge Vernetzung mit den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes. All dies dient dem Interesse an einem einheitlich hohen Ermittlungsstandard und kurzer Kommunikationswege. Dem intensiven Wissens‑ und Erfahrungsaustausch dienen regelmäßige Treffen auf Führungsebene und Hospitationen.
Die Zusammenarbeit der Zentralstelle mit Nichtregierungsorganisationen und Beratungsstellen sowie der Antidiskriminierungsstellen dient neben dem wechselseitigen Informations- und Wissensaustransfer insbesondere dem Ziel, mögliche Hemmschwellen der Opfer vorurteilsmotivierter Kriminalität im Umgang mit Polizei und Justiz abzubauen, um so die Anzeigebereitschaft Betroffener zu stärken und das Dunkelfeld dieses Kriminalitätsfeldes zu erhellen. Dazu zählt auch, den Sinn für die zwingenden formalen Erfordernisse - etwa die Stellung eines fristgebundenen Strafantrags - zu schärfen. Die Angehörigen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität nehmen zudem selbst Strafanzeigen auf und beantworten in diesem Rahmen allgemeine Fragen zum Strafverfahren.