Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daran arbeiten wir. Zu unserer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde gehört nicht nur die Ahndung von Straftaten durch eine Geld‑ oder Freiheitsstrafe. Überall dort, wo Straftaten begangen werden und dazu führen, dass die Täterin oder der Täter oder an der Straftat Beteiligte Vermögensvorteile erlangen, arbeiten wir daran, ihnen diese unrechtmäßig erlangten Erträge wieder abzunehmen. Diese Aufgabe ist grundsätzlich Bestandteil eines jedes Ermittlungsverfahrens.