Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität

Die Strafverfolgung wegen wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte ist in der Hauptabteilung 4 konzentriert. Die ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten dabei Unterstützung durch Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten – etwa in Form betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Gutachten oder bei der Vorprüfung in Berlin anhängiger Unternehmens-Insolvenzverfahren auf Offizialdelikte – sowie durch die Finanzfahnderinnen und Finanzfahnder – etwa in Form der Analyse von Geldflüssen und Finanzbeziehungen in umfangreichen und schwierigen Verfahrenskonstellationen oder der Durchführung von Massendatenanalysen. In der tägliche Arbeit kommen neben ihrem Gespür für das kaufmännische Denken der Beteiligten und für Besonderheiten der betroffenen Wirtschaftsbranche ihre vertieften Kenntnisse für die insoweit einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht zum Tragen.

Die Strafverfolgung ist geprägt durch eine behördenübergreifend enge Zusammenarbeit über die Polizei hinaus, mit Finanz- und Zollverwaltungen aus Bund und Ländern, aber auch solchen dem Ausland. Im einzelnen sind die Zuständigkeiten auf sieben Abteilungen sowie den Bereich Finanzfahndung verteilt:

Abteilung 241

Bekämpfung organisierter Geldwäsche, insbesondere in komplexen Unternehmensstrukturen, auch im Bereich der Kryptowährungen; Eingangsbearbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen; Verfolgung des Kapitalanlagebetrugs und von Straftaten nach den Gesetzen über das Bank‑, Depot‑, Börsen‑ und Kreditwesen, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapierhandelsgesetz. Der Leiter der Abteilung 241 ist Beauftragter für die für Geldwäscheangelegenheiten in Berlin.

Abteilung 242 und 244

Verfolgung allgemeiner Wirtschaftskriminalität, insbesondere Insolvenzstraftaten mit typischen Begleitdelikten wie Bankrott, Gläubiger‑ und Schuldnerbegünstigung, Straftaten nach dem GmbHG (etwa „Firmenbestattung“) und Handelsgesetzbuch sowie wegen Veruntreuung und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, des Subventions‑ und Kreditbetrugs, Vermögensdelikte von besonderem Gewicht sowie Straftaten bei illegaler Beschäftigung, daneben die Verfolgung betrügerischer Angebote auf dem Kapitalmarkt, Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, also Taten, bei denen Geschäfte ohne Anzeige, ohne Genehmigung oder unter Verstoß gegen ein Embargo erfolgten.

Abteilung 243

Bekämpfung der Korruption, also Bestechung und Bestechlichkeit in öffentlicher Verwaltung, dem geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen, und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Abrechnungen im Gesundheitswesen und solchen des Nebenstrafrechts aus dem Patent‑, Marken‑, Urheber‑ und Wettbewerbsrecht sowie des Lebensmittelrechts.

Abteilung 245

Verfolgung von Steuerstraf- und Devisensachen, d. h. strafbaren Handlungen, durch die Finanzämter über steuerlich erhebliche Tatsachen getäuscht wurden und der Steueranspruch des Staates verkürzt wird – wie etwa durch Vorlage gefälschter Belege, die Geltendmachung nicht entstandener Betriebsausgaben, das Verschweigen steuerpflichtiger Einnahmen und Umsätze gegenüber den Finanzbehörden. Als Zollvergehen und Steuerhinterziehung ermitteln die Kolleginnen und Kollegen auch den organisierten illegalen Handel mit Zigaretten, die unverzollt aus dem Ausland eingeführt und durch Straßenverkäufer veräußert werden.

Abteilung 246

Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Bereich der illegalen Beschäftigung, so der Steuerhinterziehung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Delikte dieser Art gehen oftmals einher mit systematischen Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, d. h. dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis, oder dem Schwarzarbeitsgesetz bei Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang oder zu ungünstigen Arbeitsbedingungen.

Abteilung 247

Grundsatz‑ und Einzelangelegenheiten der Vermögensabschöpfung. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind schwerpunktmäßig mit Maßnahmen der Vermögensabschöpfung betraut. Hierzu bearbeiten sie Verfahren insbesondere der organisierten Kriminalität, in denen der Focus der Ermittlungen absehbar auf die Ermittlung und Sicherung von Vermögenswerten zielt. Daneben vollziehen sie derartige Maßnahmen auch in Verfahren anderer Abteilungen der Staatsanwaltschaft und bearbeiten eingestellte Verfahren im Hinblick auf die Möglichkeiten, Vermögenswerte selbständig einzuziehen.

Was versteht man unter Vermögensabschöpfung

Finanzfahndung

Ermittlungen mit objektbezogenem Ansatz bei Strafverfahren mit umfangreichen und/oder schwierigen Verfahrenskonstellationen, insbesondere in Fällen der Vermögensabschöpfung, der Geldwäsche, des Anlagebetruges, der Steuerhinterziehung, der Beitragsvorenthaltung und der organisierten Kriminalität u. a. mit der Analyse der Geldflüsse und Finanzbeziehungen, der zugrundeliegenden Firmenstrukturen, der Durchführung von Massendatenanalysen und der Auswertung digitaler Medien.

Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten

Beratung und Unterstützung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Verfolgung allgemeiner Wirtschaftskriminalität in Form von Ermittlungsberichten, Gutachten und Analysen, insbesondere in Fällen von Insolvenz- und Bankrottstraftaten, Untreue- und Betrugsstraftaten, Geldwäsche, Anlagebetrug, Steuerstraftaten (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer) sowie Abrechnungsbetrug.