Die Strafverfolgung wegen wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte ist in der Hauptabteilung 4 konzentriert. Die ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten dabei Unterstützung durch Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten – etwa in Form betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Gutachten oder bei der Vorprüfung in Berlin anhängiger Unternehmens-Insolvenzverfahren auf Offizialdelikte – sowie durch die Finanzfahnderinnen und Finanzfahnder – etwa in Form der Analyse von Geldflüssen und Finanzbeziehungen in umfangreichen und schwierigen Verfahrenskonstellationen oder der Durchführung von Massendatenanalysen. In der tägliche Arbeit kommen neben ihrem Gespür für das kaufmännische Denken der Beteiligten und für Besonderheiten der betroffenen Wirtschaftsbranche ihre vertieften Kenntnisse für die insoweit einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht zum Tragen.