Sexualstrafsachen, Jugendschutzsachen
Bei den Abteilungen 284 und 288 liegt die besondere Zuständigkeit für Verfahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Sie erstreckt sich auf die Bearbeitung von sogenannten Jugendschutzsachen. Dazu gehören der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfolgen überdies Delikte des Erwerbes, Besitzes bzw. Verbreitens (kinder- bzw. jugend-)pornografischer Inhalte (§§ 184 bis 184c StGB) sowie sexueller Belästigung (§ 184i, 184j StGB).
Die Leitung der Abteilung 284 fungiert in Berlin zugleich als Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften und ist Ansprechpartnerin für die themenbezogene Vernetzung mit anderen Stellen außerhalb Berlins, insbesondere den Zentralstellen andere Bundesländer.
Die Abteilung 288 unterstützt und begleitet das Childhood‑Haus, das an die Kinderschutzambulanz der Charité angegliedert ist. Es bietet kindlichen und jugendlichen Opfern sexuelle Missbrauchs eine altersgerechte Unterstützung und Beratung und hält kindgerechte Räume für Spurensicherung und Vernehmungen bereit.