Spezialabteilungen

Spezialabteilungen

Für die Verfolgung von Straftaten aus speziellen Deliktsbereichen sind in den Hauptabteilungen 3, 7 und 8 einzelne Abteilungen ausschließlich zuständig.

Abteilung 231

Staatsschutzdelikte und Hasskriminalität

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dieser Abteilung verfolgen Gewalt‑, Staatsschutz‑ und Friedensstörungsdelikte, insbesondere Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des Landfriedensbruchs, soweit ein politischer oder religiöser Hintergrund gegeben ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Taten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen ihrer politischer Einstellung, Hautfarbe, Herkunft, Religion oder damit im Zusammenhang gegen Sachen oder Organisationen richten (Hasskriminalität). Dazu gehören antisemitische Straftaten. Strafbare Verstöße gegen die Versammlungsgesetze und andere Delikte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Demonstrations‑ oder Versammlungsgeschehen oder Versammlungsgroßlagen wie am 1. Mai begangen werden, werden ebenfalls von hier aus verfolgt. Die Abteilung bildet gemeinsam mit der Abteilung 237 mit diesen Aufgaben zugleich die Zentralstelle für Hasskriminalität.

Abteilung 237

Immunitätsangelegenheiten und Hasskriminalität

Neben ihren mit der Abt. 231 korrespondierenden Aufgaben als Teil der Zentralstelle für Hasskriminalität übernehmen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Verfahren, die sich gegen Abgeordnete richten sowie gegen Personen mit diplomatischer oder konsularischer Immunität. Daneben ermitteln sie in Verfahren, die gegen Politikerinnen und Politiker geführt werden, gegen inländische und ausländische Senatoren und Senatorinnen, Minister und Ministerinnen, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie gegen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister des Landes Berlin und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger einer politischen Partei i. S. v. Art 21 GG, § 2 PartG). Schließlich erstreckt sich die Zuständigkeit auf Fälle politisch motivierter Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge, Straftaten mit Bezügen zur Bundeswehr sowie zum Deutschen Bundestag und für Presseinhaltsdelikte.

Abteilung 273, 274 und 279

Betäubungsmittelkriminalität

Die Teams der Abteilungen 273 und 274 verfolgen Straftaten der allgemeinen Betäubungsmittelkriminalität sowie unmittelbar damit verbundene Begleitkriminalität wie Raub oder Körperverletzung. Neben der Betäubungsmittelkriminalität in all ihren Facetten (Handel, Anbau, Abgabe, Herstellung, Einfuhr) umfasst die Zuständigkeit Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz, dem Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetz und nach dem Antidopinggesetz. Neben dem Doping von Privatpersonen im Fitnessbereich betrifft dies auch solches bei sportlichen Großveranstaltungen in Berlin.

Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere als nicht abhörbar geltende sogenannte Krypto‑Handys (z. B. Encro‑Chat) entschlüsselt worden sind, hat das Team der am 01.01.2022 neu gegründeten Abteilung 279 schwerpunktmäßig die Aufgabe übernommen, die Vielzahl so entstandener neuer Verfahren zu koordinieren und in diesen Fälle alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu beraten und der Polizei und der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Zudem werden die Verfahren, bei denen die Verschlüsselungstechnik dem Drogenhandel gedient hat, schwerpunktmäßig vom Team der Abteilung 279 bearbeitet, das zudem die Teams der Abteilungen 273 und 274 bei Bedarf unterstützt.

Abteilung 278

Kapitaldelikte

Die Bearbeitung von Verfahren wegen Mordes oder Totschlags sowie alle eine Zuständigkeit der Schwurgerichtskammern des Landgerichts begründenden Verbrechen mit Todesfolge liegt in den Händen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Abteilung 278 und bildet den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie unterhalten hierzu rund um die Uhr einen Bereitschaftsdienst und sind an den Tatorten sowie bei den Obduktionen präsent. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit den Mordkommissionen des LKA und dem Institut für Rechtsmedizin der Charité gepflegt. Die Verfolgung von Kapitalverbrechen – die neben der Strafverfolgung auch Gerechtigkeit für die Opfer zum Inhalt hat- stellen sich oftmals als öffentlichkeitswirksam dar und stehen regelmäßig im medialen Interesse.

Darüber hinaus werden im Falle des Verdachts fahrlässiger Tötung die Ermittlungen von der Abteilung 278 geführt, sofern sich der Vorwurf gegen öffentlich Bedienstete richtet und ein Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung besteht oder wenn bei fahrlässigen Tötungen ein Verdacht ärztlicher Kunstfehler besteht. Daneben liegt hier die Zuständigkeit für Fälle erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme sowie bei Verstößen gegen Strafnormen des Transplantationsgesetzes, beispielsweise des Organhandels. Die Kolleginnen und Kollegen treffen zudem in Leichensachen allgemein mit Ausnahme von Verkehrstoten die Entscheidung, ob der Leichnam freigegeben oder ob ein Obduktionsantrag gestellt wird.

Abteilung 284 und 288

Sexualstrafsachen, Jugendschutzsachen

Bei den Abteilungen 284 und 288 liegt die besondere Zuständigkeit für Verfahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Sie erstreckt sich auf die Bearbeitung von sogenannten Jugendschutzsachen. Dazu gehören der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfolgen überdies Delikte des Erwerbes, Besitzes bzw. Verbreitens (kinder- bzw. jugend-)pornografischer Inhalte (§§ 184 bis 184c StGB) sowie sexueller Belästigung (§ 184i, 184j StGB).

Die Leitung der Abteilung 284 fungiert in Berlin zugleich als Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften und ist Ansprechpartnerin für die themenbezogene Vernetzung mit anderen Stellen außerhalb Berlins, insbesondere den Zentralstellen andere Bundesländer.

Die Abteilung 288 unterstützt und begleitet das Childhood‑Haus, das an die Kinderschutzambulanz der Charité angegliedert ist. Es bietet kindlichen und jugendlichen Opfern sexuelle Missbrauchs eine altersgerechte Unterstützung und Beratung und hält kindgerechte Räume für Spurensicherung und Vernehmungen bereit.