Die Abteilung 265 nimmt als sogenannte Intensivtäterabteilung eine Sonderstellung in der Hauptabteilung 6 ein. Ihre Ermittlungen konzentrieren sich im Interesse einer abgestimmten und besonders zügigen Bearbeitung auf solche Beschuldigte bis zum Alter von 24 Jahren, die durch besonders intensive kriminelle Energie auffallen, etwa durch die Anwendung von Gewalt, durch Rücksichtslosigkeit, die Auswahl ihrer Opfer und durch einen Mangel an Einsichts‑ und/oder Resozialisierungsbereitschaft. Der Tatverdacht muss sich dabei beziehen auf
- eine den Rechtsfrieden besonders störende Straftat herausragender Art oder
- die Begehung von fünf den Rechtsfrieden besonders störendenden Raubdelikten innerhalb eines Jahres
- die Begehung von mindestens zehn Straftaten einigen Gewichts innerhalb eines Jahres.
Die Abteilungsleitung stellt im Einvernehmen mit der Polizei fest, ob diese Beschuldigten gefährdet sind, eine verfestigte kriminelle Karriere einzuschlagen (Intensivtäter). Bei Verdächtigen bis 21 Jahre und der Prognose, dass sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere derartige Straftaten begehen werden, ist im Einvernehmen mit der Polizei ihre Bewertung als Schwellentäter möglich.
Eine Sonderzuständigkeit in der Abteilung 265 besteht für die Verfolgung von Gewaltstraftaten am Alexanderplatz.