Mit den strafprozessualen Ermittlungen wegen allgemeiner Strafsachen sind Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus insgesamt 13 Abteilungen der Haupteilungen 3, 5, 7 und 8 betraut.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich der Vermögensdelikte in Form der unterschiedlichsten Begehungsweisen des Betrugs sowie der Untreue. Begleitdelikte hierzu sind oftmals Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten.
Neben der Verfolgung von Eigentumsdelikten wie Diebstahl und Unterschlagung macht einen erheblichen Teil der Arbeit die Aufklärung von Gewaltdelikten wie Raub und räuberischer Erpressung aus.