- Was umfasst die CSRD und wie ist der Zusammenhang zu europäischen Rahmenbedingungen und Zielstellungen der Europäischen Union in Bezug auf nachhaltige Entwicklung?
- Welche Themen und Anforderungen enthalten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit Fokus auf ESRS E1 – Klimawandel?
- Qualitative Einordnung: In welchem Umfang ist mein Unternehmen von der CSRD betroffen?
Individueller Unternehmensworkshop „CSRD-Readiness“
Bild: Halfpoint / AdobeStock
Entwickeln Sie ein Grundverständnis für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), um auf künftige Berichtspflichten oder Anfragen aus Ihren Lieferkette vorbereitet zu sein.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Teil des Europäischen Green Deals und damit ein Baustein des Programms, das die Zielstellung der Klimaneutralität sowie der Förderung nachhaltigen Wirtschaftens der EU beinhaltet. Zielstellung der verpflichtenden Berichterstattung ist, konsistente und kohärente Nachhaltigkeitsinformationen für Investoren und weitere Stakeholder zur Verfügung zu stellen.
KMU können direkt und indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein, z. B. als Teil einer Wertschöpfungskette oder einer Unternehmensgruppe. Die Berichtspflicht startet für große Unternehmen (Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter; Bilanzsumme > 25 Mio. Euro; Umsatz > 50 Mio. Euro) 2026 für das Geschäftsjahr 2025, für börsennotierte KMU beginnt die Berichtspflicht ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026. Die finale Version der Berichtsstandards wurde Ende 2023 veröffentlicht und bietet somit bereits heute Klarheit für betroffenen Unternehmen.
Kontakt:
Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)
- Berlin
- Tel.: (030) 3100784717
- E-Mail Mail KEK