Was wird sich durch diese Verordnung im Vergleich zur vorherigen Richtlinie aus Ihrer Sicht verändern?
Durch die Erweiterung der Ökodesign Verordnung auf relevante Sektoren könnten kreislauffähige Produkte zur Norm und entsprechende Designanforderungen verpflichtend eingeführt werden. Die EU beziffert den Anteil aller abgedeckten Produkte an den Treibhausgasemissionen auf 16%, der durch die Maßnahmen auf 9% reduziert werden könnte.
Da die Verordnung allerdings erst einmal nur die Rahmenbedingen schafft, bleibt zu erwarten, wie sehr diese Potentiale auch wirklich ausgeschöpft werden. Die regulatorischen Möglichkeiten für energieverbrauchende Geräte ändern sich zum Beispiel nicht signifikant, wurden aber in der Vergangenheit auch nicht vollends genutzt, wodurch die Einsparungspotentiale teilweise verlorengegangen sind. Ein prominentes Beispiel dafür sind Fernsehgeräte: die Effizienz je cm² ist durch die alte Verordnung signifikant verbessert worden, durch die zunehmende Größe verbrauchen die Geräte absolut aber immer mehr Energie und gehen darüber hinaus schneller kaputt.
In der Novellierung sollen deshalb mehr Nachhaltigkeitsaspekte wie Reparierbarkeit, Langlebigkeit und die Ressourceneffizienz adressiert werden. Einen ersten Ausblick, wie das aussehen könnte, gibt die Regulierung für Mobiltelefone und Tablets, an der wir maßgeblich mitgewirkt haben und die ab Mitte 2025 greift. Hier werden in Kombination mit dem Energielabel ambitionierte Vorgaben gemacht. Für viele elektronische Geräte wie Computer könnte diese als Blaupause dienen.
Mit der Erweiterung auf nicht-elektronische Konsumgüter wie Spielzeug, Textilien und Reifen aber auch relevante Grundstoffe sollen aber nicht nur kreislauffähige Produkte zur Norm werden, sondern auch nachhaltige Praktiken in der gesamten Lieferkette verankert werden.
Eine Neuerung dabei ist der Digitale Produkt Pass (DPP), der für die nötige Transparenz und Weitergabe relevanter Informationen an die jeweiligen Akteure in der Lieferkette sorgen soll. Auch hier wird die Umsetzung in der Praxis den Erfolg maßgeblich mitbestimmen. Es bietet die Chance für Kollaboration und das Ausschöpfen von Einsparungspotentialen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, so werden nicht nur Informationen zum ökologischen Fußabdruck oder der Herkunft von Materialien hinterlegt, durch die Zustandsinformation von Geräten und insbesondere der Akkus kann zukünftig besser bestimmt werden, wie ein Gerät oder dessen Komponenten nach der Nutzung weiterverwendet werden können.
Für die Konsumenten bedeutet das in Zukunft mehr Zugang zu Informationen. Dadurch soll einerseits die „Kaufkraft als Stimmzettel“ also informierte Kaufentscheidungen gefördert werden, was jedoch auch eine verstärkte Informationspflicht bedeuten kann. Ganz konkret kann sich durch verbesserte Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten aber auch eine positive Auswirkung auf den Geldbeutel durch Einsparung von Neuanschaffungen ergeben.
Für Händler könnte insbesondere das Verbot der Vernichtung von unverkaufter Ware relevant werden. Wie genau dies umgesetzt wird, ist noch nicht festgelegt, in einem ersten Schritt müssen Großunternehmen aufgeschlüsselt deklarieren, wie viele Produkte sie wie vernichten. Inwiefern und wie sich dies auf Händler auswirkt, muss noch ausgehandelt werden.