Was wird sich durch diese Verordnung im Vergleich zur vorherigen Richtlinie aus Ihrer Sicht verändern?
Die neue ESPR wird die bisherige Ökodesign-Richtline aus dem Jahr 2009 ablösen. Das hat das Europäische Parlament im April dieses Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, es gilt eine Übergangszeit von 18 Monaten. Dadurch rücken zukünftig nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte, wie beispielsweise Waschmaschinen und Kühlschränke, in den Fokus. Es sind fast alle Produkte betroffen. Wichtig zu wissen ist, dass es keine konkreten Anforderungen an Produkte oder Produktgruppen in der ESPR geben wird. Die ESPR wird Kriterien zur Produktregulierung beinhalten, die dann wiederum die Grundlage für nachgeordnete und produktspezifische Verordnungen bilden. Das muss man sich in etwa so vorstellen, dass die ESPR zum Beispiel die Kriterien Langlebigkeit, Materialeffizienz, Reparierbarkeit und CO2-Fußabdruck definiert, während in nachgeordneten Verordnungen dann konkrete Anforderungen an beispielsweise Kühlschränke zu diesen Kriterien beschrieben werden.
Weiterhin soll die neue ESPR den gesamten Produktlebenszyklus in Betracht ziehen. Das bedeutet u.a., dass beispielsweise der CO2-Fußabdruck tatsächlich von der Materialgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Verwertung berücksichtigt werden muss. Zusätzlich werden mit der ESPR und den nachgeordneten Verordnungen neue Instrumente für Verbraucherinnen und Verbraucher definiert. So sollen ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label und ein Reparierbarkeits-Index nachhaltigere Kaufentscheidungen ermöglichen.