Alle Informationen rund um die Vorgaben zur fairen Beschaffung erhalten Sie hier.
Für vier bis fünf Mrd. Euro beschafft das Land Berlin jedes Jahr Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Damit ist eine große Marktmacht und hohe Verantwortung der öffentlichen Hand verbunden. Deshalb legt das Land Berlin ein besonderes Augenmerk auf eine umweltverträgliche Beschaffung. Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, „bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.“
Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) stellt ökologische Kriterien in den Mittelpunkt. Die Lebenszykluskosten, also die Kosten, die über die gesamte Lebenszeit eines Produktes entstehen, von der Anschaffung bis zur Entsorgung. Legt man diese Kalkulation an ein Produkt zugrunde, hat das eindeutige ökologische und ökonomische Vorteile.