Förderung der sozialgerechten energetischen Modernisierung von Mietwohnraum (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 – SWM 2023)

Modernisierungsförderung

Projektaufruf

Das Land Berlin hat sich mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da rund zwei Fünftel der Berliner CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen sind, spielen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandssanierung eine maßgebliche Rolle zur Klimazielerreichung.

Mit dem Projektaufruf im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Berlin die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen und sichert gleichzeitig deren Bezahlbarkeit durch die Vergabe von Zuschüssen sowie die Festlegung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Für den Projektaufruf stehen rd. 70 Mio. Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Eckpunkte der Förderung

  • Kombinierbarkeit mit Förderungen des Bundes und Landes
  • Gefördert wird die umfängliche energetische Sanierung auf mind. Effizienzhaus-85-Niveau
  • Verpflichtender Einbezug eines Energie-Effizienzexperten
  • Gewährt werden folgende Zuschüsse (ggf. zusätzlich zu anderen Förderungen):
  • Effizienzhaus­standard

    Zuschuss pro m² Wfl.

  • 85

    480 €

  • 70

    520 €

  • 55

    560 €

  • 40

    650 €

  • Außerdem können extra Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Zusatzkomponenten):
    • Zusatzkomponente wohnwertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen: 150 €/m² Wfl.
    • Zusatzkomponente gebäudebedingte Mehrkosten: bis 100 €/m² Wfl.
  • Mindestfördersumme: 250.000 € pro Vorhaben

Mietpreis- und Belegungsbindungen

Die Bindungen sind abhängig vom mietrechtlichen Status der Bestände vor der Maßnahme.

Freie Mietwohnung

  • Belegungsbindung

    Mietpreisbindung

    • Bindungsdauer: 15 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch max. um 0,50 €/m² Wfl. mtl. und höchstens bis zum Mietspiegelmittelwert.
    • Bei Bestandsmieten unter 5,50 €/m² Wfl. mtl., Erhöhung gem. §§ 559, 559a BGB, jedoch max. bis 6,00 €/m² Wfl. mtl.
    • Mieterhöhung nach erstmaliger Erhöhung: max. 2 % p.a.

Gebundener Wohnraum / Sozialwohnung

  • Belegungsbindung

    Mietpreisbindung

    • Objekte mit bestehender Belegungsbindungen bis 15 Jahre: Verlängerung auf insg. 20 Jahre
    • Objekte mit bestehender Belegungsbindung über 15 Jahre: Verlängerung um 5 Jahre
    • bei Mieterwechsel/ Neuvermietung sind WBS-Haushalte bezugsberechtigt
    • Erhöhung der Miete nach Modernisierung gem. II. BV § 11 Abs. 5-7 II. BV bzw. für nach dem WoFG gebundene Wohnungen nach §§ 559, 559a BGB, jedoch max. um 0,50 €/m² Wfl. mtl. und bis 8,00 €/m² Wfl. mtl.
    • Weitere Mieterhöhung nach den bestehenden kostenmietrechtlichen oder förderrechtlichen Mietpreisregelungen; im verlängerten Bindungszeitraum um max. 2 % p.a.

Verfahren

Anträge auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn) bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu stellen. Die IBB bearbeitet die Anträge und legt diese dem Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden.

  • Download SWM 2023

    Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zum Erhalt preisgünstigen Wohnraums im Rahmen der energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 – SWM 2023)

    PDF-Dokument (398.2 kB) - Stand: 27. Dezember 2022

Weitere Programme der IBB zur klima- und demografiegerechten Bestandsentwicklung

Um die klimapolitischen Ziele Berlin und der demografischen Bevölkerungsentwicklungen gerecht zu werden, fördert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bereits seit 2009 Investitionen von Immobilieneigentümer*innen in energieeinsparende, CO2-mindernde, sowie altersgerechte Modernisierungsmaßnahmen.

Mit den Programmen IBB Energetische Gebäudesanierung und IBB Altersgerecht Wohnen der Investitionsbank Berlin (IBB) können anhand einer Zinssubventionierung des Landes Berlin attraktive, zinsgünstige Darlehen in Ergänzung einschlägiger Darlehensprogrammen der KfW angeboten werden.

Das Programm IBB Wohnraum modernisieren schließt die Maßnahmenlücke zwischen den gesetzlichen Anforderungen (z.B. GEG) und den weit über diese gesetzlichen Standards hinausgehenden Anforderungen der KfW-Programme.

Mit dem Programm ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung werden Eigentümer*innen von Wohnimmobilien mit Energiegutachten und individueller Energieberatung bei der Gestaltung ihrer Vorhaben unterstützt.

Konkrete Bedingungen können den Darstellungen der IBB entnommen werden.

IBB Förderprogramme