In Berlin überwachen verschiedene Behörden die Einhaltung der mit Asbest zusammenhängenden Gesetze und Vorschriften. Die aktuelle Zuständigkeitsverteilung entspricht den ordnungs-/ strafrechtlich relevanten Fachaufgaben: Arbeits-, Abfall-, Bauordnungs-, Umwelt, Gesundheits- und Strafrecht. Derzeit werden diese Aufgaben gemäß Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln von einer Vielzahl von Behörden wahrgenommen.
Ziel dieses Asbest-Portals ist es daher, Bürgerinnen und Bürger über Zusammenhänge und Zuständigkeiten in Bezug auf Asbest in Gebäuden zu informieren und Kontaktdaten von zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Im Informationsportal werden allgemeine Informationen zu Vorkommen, Verwendung, Gesundheitsrisiken, Umgangsvorschriften sowie Entsorgung von Asbest veröffentlicht.