Asbest in Gebäuden

Asbest

In Berlin überwachen verschiedene Behörden die Einhaltung der mit Asbest zusammenhängenden Gesetze und Vorschriften. Die aktuelle Zuständigkeits­verteilung entspricht den ordnungs-/ strafrechtlich relevanten Fachaufgaben: Arbeits-, Abfall-, Bauordnungs-, Umwelt, Gesundheits- und Strafrecht. Derzeit werden diese Aufgaben gemäß Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln von einer Vielzahl von Behörden wahrgenommen.

Ziel dieses Asbest-Portals ist es daher, Bürgerinnen und Bürger über Zusammenhänge und Zuständigkeiten in Bezug auf Asbest in Gebäuden zu informieren und Kontaktdaten von zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.

Im Informationsportal werden allgemeine Informationen zu Vorkommen, Verwendung, Gesundheitsrisiken, Umgangsvorschriften sowie Entsorgung von Asbest veröffentlicht.

Dieses interdisziplinäre Informationsportal ist ein Kooperationsprojekt Berliner Behörden mit Zuständigkeiten in Bezug auf Asbest. Das Informationsportal wurde erstellt durch die

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
    in Zusammenarbeit mit
  • der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung,
  • der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt,
  • der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • dem Landeskriminalamt (LKA) Bereich Umweltkriminalität
  • dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
  • sowie mit Bauaufsichtsbehörden einzelner Bezirke.