Bild: SenStadt
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Hier geht es zur Abfrage. Sie können herausfinden, ob Sie wohngeldberechtigt sind. Diese Anwendung bildet das ab dem 01.01.2023 geltende Recht ab. Weitere Informationen
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.
Personen, die zur Miete oder Untermiete wohnen, erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss.
Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie hoch es dann ausfällt, hängt im Wesentlichen davon ab:
Es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie in Berlin Wohngeld beantragen können:
Wohngeld bekommen Sie nicht automatisch. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Bürgeramt des Bezirkes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, stellen.
Den Wohngeld-Antrag für Mieterinnen und Mieter (Mietzuschuss) können Sie direkt online stellen unter: Antrag Mietzuschuss
Den Wohngeld-Antrag für Eigentümerinnen und Eigentümer (Lastenzuschuss) finden Sie hier: Antrag Lastenzuschuss
Sie können die unten stehenden Antragsformulare und notwendigen Anlagen auch herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Beim bezirklichen Bürgeramt erhalten Sie die Wohngeld-Antragsformulare und notwendigen Anlagen auch in Papierform.
Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus und fügen alle geforderten Anlagen/Nachweise komplett bei. Nur dann können die Wohngeldbehörden ihn schnell bearbeiten.
Welche Nachweise benötige ich?
Welche Nachweise Sie benötigen, hängt sehr von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie benötigen insbesondere folgende Nachweise (nur Kopien):
Es können noch weitere Nachweise nötig sein. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Service-Portal des Landes Berlin unter:
Service-Portal: „Erforderliche Unterlagen“
Einen Antrag zu stellen ist nie einfach. Scheuen Sie sich bitte nicht bei Fragen oder wenn Sie etwas nicht verstehen, Kontakt zu den kostenlosen Mieterberatungen der Berliner Bezirke aufzunehmen. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.