Alle Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung, wenn folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden.
- Sie wohnen in einer Wohnung des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg).
- Ihr anrechenbares Einkommen überschreitet die Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens bis zu 55 %.
- Ihre Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete zum anrechenbaren Einkommen ist höher als 30 Prozent.
- Beziehen Sie Leistungen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, bei Erwerbsminderung und im Alter), dann können Sie nach einem Kostensenkungsverfahren des Leistungsträgers einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.
Der Mietzuschuss senkt die Mietbelastung auf ein angemessenes Maß.