Mietzuschuss in Sozialwohnungen

Mietzuschuss

Alle Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen erhalten auf Antrag einen Mietzuschuss zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung, wenn folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Sie wohnen in einer Wohnung des Sozialen Wohnungsbaus (Erster Förderweg).
  • Ihr anrechenbares Einkommen überschreitet die Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens bis zu 55 %.
  • Ihre Mietbelastung aus der Bruttowarmmiete zum anrechenbaren Einkommen ist höher als 30 Prozent.
  • Beziehen Sie Leistungen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, bei Erwerbsminderung und im Alter), dann können Sie nach einem Kostensenkungsverfahren des Leistungsträgers einen Antrag auf Mietzuschuss stellen.

Der Mietzuschuss senkt die Mietbelastung auf ein angemessenes Maß.

Beispiel

Die Bruttowarmmiete für eine 50 m2 große Sozialwohnung beträgt 350 € und das anrechenbare monatliche Einkommen 1.000 €. Es werden 50 € monatlich als Mietzuschuss gewährt (350 € – 1.000 € x 30 Prozent).

Mietzuschuss wird gemäß § 2 Absatz 2 WoG Bln für die angemessene Wohnfläche gewährt. Gestaffelt nach der Überschreitung der Einkommens­grenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG wird der Mietzuschuss begrenzt auf

  • maximal 6,30 €/m2 Wohnfläche monatlich bei einem anrechenbaren Einkommen in Höhe der Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 WoFG
  • maximal 4,71 €/m2 Wohnfläche monatlich bei einer Überschreitung dieser Einkommensgrenze um bis zu 20 Prozent
  • maximal 3,15 €/m2 Wohnfläche monatlich bei einer Überschreitung dieser Einkommensgrenze um bis zu 55 Prozent

Insgesamt darf der Mietzuschuss die Hälfe der Bruttowarmmiete für die angemessene Wohnfläche nicht übersteigen.

Mietzuschuss wird ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der unterschriebene Antrag vorliegt. Regelmäßig kann er für zwei Jahre gewährt werden. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Anspruchsvoraussetzungen erneut nachweisen, wenn Sie weiterhin Mietzuschuss beanspruchen.

Beratung

Haben Sie Fragen zur Beantragung von Mietzuschuss oder wollen nähere Informationen?

Investitionsbank Berlin (IBB)
Mietzuschuss
Bundesallee 210
10719 Berlin

Für ein persönliches Beratungsgespräch ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig.

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Service

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