Geltungsbereich dieses Mietspiegels

Dieser Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2022 bezugsfertig geworden sind.

Der Mietspiegel gilt nicht für:

  • Selbstgenutztes Wohneigentum,
  • Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern,
  • Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2023 bezugsfertig geworden sind,
  • preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen,
  • Wohnungen mit WC außerhalb der Wohnung.
  • Wohnungen, bei denen die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (z.B. öffentlich geförderte Wohnungen).

Die Mieten (ortsübliche Vergleichsmieten) werden in drei Mietspiegeltabellen (PDF) ausgewiesen – getrennt nach den drei Wohnlagen.

  • Mietspiegeltabelle 2024

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Für Wohnungsbestände, die zwischen 1973 und 1990 (einschließlich Wendewohnungen1) bezugsfertig geworden sind, werden die Mieten aufgrund der noch unterschiedlichen Wohnungs- und Mietpreisstrukturen noch weiterhin getrennt in den drei Mietspiegeltabellen ausgewiesen:

Für die im ehemaligen Ostteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »östliche Bezirke2 und West-Staaken3 einschließlich Wendewohnungen«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« maßgeblich. Für die im ehemaligen Westteil Berlins liegenden Bezirke (nachfolgend genannt: »westliche Bezirke2 ohne West-Staaken«) sind die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« maßgeblich.

Diese Zuordnung4 ist auch nach Bildung der neuen Bezirke ab 01. Januar 2001 noch maßgeblich für den Geltungsbereich der entsprechenden Baualtersklassen/Bezugsfertigkeit von 1973 bis 1990 das heißt, z.B. für

Für den Bezirk Mitte gelten:

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Mitte die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
  • im Gebiet der im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirke Tiergarten und Wedding die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabelle;

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gelten:

  • im Gebiet des im Ostteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Friedrichshain die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 bis 1990 Ost mit Wendewohnungen« der Mietspiegeltabellen,
  • im Gebiet des im Westteil Berlins liegenden ehemaligen Bezirks Kreuzberg die Angaben zur Bezugsfertigkeit »1973 – 1985 West bzw. 1986 – 1990 West« der Mietspiegeltabellen.

Zu den ehemaligen westlichen Bezirken von Berlin gehören:

Friedrichshain, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Köpenick, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Pankow, Prenzlauer Berg, Treptow und Weißensee.

Wohnungen in West-Staaken gehören zum Geltungsbereich der Mietspiegeltabellen für die früheren östlichen Bezirke.

Zu den ehemaligen westlichen Bezirken von Berlin gehören:

Charlottenburg, Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau (ohne West-Staaken), Steglitz, Tempelhof, Tiergarten, Wedding, Wilmersdorf und Zehlendorf.

Die genaue Wohnlagezuordnung liefert Ihnen der Abfrageservice auf Basis der Daten aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2024.

1 Die sogenannten »Wendewohnungen« im Sinne dieses Mietspiegels sind die Wohnungen, die mit »DDR-Mitteln« anfinanziert wurden und deren Baubeginn vor dem 03.10.1990 lag, die aber erst danach fertiggestellt wurden; für diese Wohnungen galten z.B. auch die Regelungen aus dem Mietenüberleitungsgesetz.
2 Die Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform.
3 Die Zuordnung West-Staakens basiert auf dem Gebietsstand 02.10.1990
4 Die Zuordnung der Bezirke basiert auf dem Gebietsstand 31.12.2000 vor der Gebietsreform.

Weitere Erläuterungen zum Mietspiegel