Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die durch eine repräsentative Erhebung ermittelt wurden.
Der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (auf der Basis der Nettokaltmiete) in Euro/qm mtl. aus.
Der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels im Internet ist nicht rechtsverbindlich.