Erläuterungen zum Mietspiegel

Erläueterungen zum Mietsiegel

Mieter und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten, aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen, die durch eine repräsentative Erhebung ermittelt wurden.

Der Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel weist die ortsübliche Vergleichsmiete (auf der Basis der Nettokaltmiete) in Euro/qm mtl. aus.

Der Abfrageservice des Berliner Mietspiegels im Internet ist nicht rechtsverbindlich.

Anerkennung Berliner Mietspiegel 2024 als »qualifizierter Mietspiegel«

Der Berliner Mietspiegel 2024 wurde als »qualifizierter Mietspiegel« gemäß § 558d BGB erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:

In der Arbeitsgruppe Mietspiegel haben neben den o.g. Interessenverbänden an der Mietspiegelerstellung beratend mitgewirkt:

Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten wurden von ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt (Tabellenanalyse).

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