Die Zuständigkeit der Erstattungsbehörde Fluglärm liegt für das Hoheitsgebiet Berlin im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Eine Zuständigkeit für Wohneinheiten im Land Brandenburg besteht nicht. Anträge betreffend diese Wohneinheiten sind vielmehr an das Brandenburger Landesamt für Umwelt zu richten:
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Abteilung Technischer Umweltschutz
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Das FluLärmG hat den Zweck, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Die Zuständigkeit der Erstattungsbehörde Fluglärm bezieht sich auf die in § 9 Abs. 1 bis 3 FluLärmG geregelten Erstattungsansprüche von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen.