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Umwandlungsverordnung
Seit dem 06.08.2021 gilt die Rechtsverordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Weitere Informationen