Zur zivilrechtlichen Sicherung von Rechten zur Nutzung jeglicher Leitungen und Anlagen in/auf fremden Grundstücken wie z.B. Elektro, Gas, Fernwärme oder Wasser. Vor dem 03.10.1990 wurden vielfach Leitungen/Anlagen verlegt und betrieben, ohne auf die notwendige zivilrechtliche Absicherung zu achten.
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