Abgeordnetenhaus beschließt Solargesetz Berlin – Wichtiger Meilenstein für die Solarcity Berlin
Pressemitteilung vom 17.06.2021
Das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses hat in seiner heutigen Sitzung das Solargesetz Berlin beschlossen. Das Solargesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
Senatorin Ramona Pop: „Mit dem Solargesetz machen wir Berlin zum Vorbild in Sachen Klimaschutz und Energiewende für den Bund und andere Länder. Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Hauptstadt spielt die Solarenergie eine Schlüsselrolle. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Platz für Solaranlagen. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Strom aus Sonnenenergie, um klimaneutral zu werden.“
Die Energieverwaltung erwartet eine deutliche Beschleunigung des Solarausbaus ab 2023 in Folge des Solargesetzes. Zusammen mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity ist das Solargesetz der wichtigste Hebel, um eine möglichst schnelle Steigerung des Solarstromanteils am Berliner Stromverbrauch auf 25 Prozent zu erreichen.
Mit dem Beschluss des Solargesetzes ist Berlin neben den Bundesländern Hamburg und Baden-Württemberg unter den Klimaschutz-Vorreitern zur Nutzung der erneuerbaren Energien-Potentiale im Gebäudebereich. Die Berliner Solarpflicht, die sozial gerecht und zielgerichtet ausgestaltet ist, könnte somit zur Blaupause für eine Regelung auf Bundesebene werden.
Eine wesentliche Stärke für die Energiewende in urbaner Zentren liegt in der verbrauchsnahen Erzeugung von klimaneutralem Strom. Berlin verfügt auf den Dächern der Stadt über ein erhebliches Solarpotential, das bisher nur zu einem kleinen Teil genutzt wird. Ein Solarboom für Berlin wird zudem zukunftssichere Arbeitsplätze vor allem im in Planung und Handwerk schaffen und so die regionale Wertschöpfung ankurbeln.
In der Beschlussfassung werden gegenüber dem Gesetzesentwurf unter anderem Unterstützungsmöglichkeiten und Förderung stärker adressiert, die Möglichkeit der Erfüllung der Solarpflicht durch Dritte konkretisiert, die Mindestleistungen für Photovoltaikanlagen zur Umsetzung der Solarpflicht bei Bestandsbauten angepasst, eine Klarstellung hinsichtlich der PV-Leistungsgrenze in Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen vorgenommen sowie die Höhe der Geldbußen gestaffelt angepasst.
Weitere Informationen zum Solargesetz finden Sie hier.
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