Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) geht wieder an den Start!
Pressemitteilung vom 11.09.2020
Nachdem das stark nachgefragte Förderprogramm “Wirtschaftsnahe Elektromobilität” (WELMO) aufgrund der vorzeitigen Ausschöpfung der vorhandenen Fördermittel von 6 Mio. Euro für das Jahr 2020 seit März ausgesetzt war, steht am 01.10.2020 die Wiederaufnahme von WELMO bevor.
Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Wir reagieren auf die ungebrochen große Nachfrage nach unserem Förderprogramm und werden die gewerbliche Elektromobilität in Berlin weiter unterstützen. Gleichzeitig helfen wir dabei, die Berliner Konjunktur anzukurbeln und den Klimaschutz zu stärken. Berliner Unternehmen wie zum Beispiel Spediteure, Handwerker oder Logistiker leisten mit dem Umstieg auf elektrische Antriebe einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Mobilitätswende. Hierbei werden wir sie auch in Zukunft nicht alleine lassen.“
Künftig fokussiert sich die Förderung auf das dynamisch wachsende Fahrzeugsegment der elektrisch betriebenen leichten Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1). Damit werden Berliner Unternehmen noch zielgerichteter als bisher mit attraktiven Fördersätzen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt: Für E-Nutzfahrzeuge ab einem Nettoangebotspreis von 40.000 Euro sind künftig Förderprämien in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Fahrzeug möglich.
Da die „Umweltbonus“-Prämie der Bundesregierung kürzlich verdoppelt wurde und eine Kumulierung mit Landesförderprogrammen nicht mehr möglich ist, werden Pkw künftig nicht mehr durch WELMO gefördert. Das Förderprogramm richtet sich dadurch stärker an den Bedarfen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie selbstständig Tätigen aus. Die Herausforderung, auf derzeit noch oft hochpreisige E-Nutzfahrzeuge umzusteigen, wird durch die Erhöhung der Fördersätze spürbar erleichtert.
Neu hinzu kommt das Fahrzeugsegment der elektrischen Klein- und Leichtfahrzeuge. Im Stadtverkehr können diese platzsparenden Fahrzeuge insbesondere im Logistikbereich eine wichtige Rolle spielen.
Zudem sind Antragstellende aus dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die ihren selbstgewonnenen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, künftig auch bei WELMO antragsberechtigt. Damit wird die Verzahnung der Sektoren Stromproduktion und Elektromobilität noch attraktiver.
Durch die bedarfsorientierte Schwerpunktsetzung auf das Nutzfahrzeugsegment und die kräftige Erhöhung der Fördersätze positioniert sich WELMO bei seiner Wiederaufnahme weiterhin als Impulsgeber der nachhaltigen Mobilitätswende und sorgt auch in Zukunft für einen sauberen Wirtschaftsverkehr.
Weitergehende Informationen können in Kürze auf der Webseite www.welmo.de abgerufen werden.
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