Coronahilfe Gewerbemieten: Antragstellung ab Montag, 17.8.2020, 9:00 Uhr, möglich
Pressemitteilung vom 14.08.2020
Das Land Berlin hat in großem Umfang Soforthilfen umgesetzt, mit denen rund 360.000 Arbeitsplätze gesichert werden konnten. Die bisherigen Hilfsprogramme, die vom Senat und der Bundesregierung grundsätzlichfür die Dauer von drei bis sechs Monaten ausgelegt waren und durch die Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt wurden, waren wirksam und haben vielen Wirtschaftsunternehmen in der Stadt in der Krise sehr geholfen.
Der mit diesen Soforthilfen beabsichtigte schnelle und massive Anti-Krisen-Impuls ist gelungen. Trotzdem bleiben weitere wirtschaftsfördernde Maßnahmen erforderlich, um krisenbedingte Umsatzausfällevon kleinen und mittleren Unternehmen zu kompensieren. Aus diesem Grund hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft gemeinsam mit der IBB die „Soforthilfe Gewerbemieten“ aufgelegt. Dafür stellt das Land Berlin 90 Mio. Euro zur Verfügung.
Senatorin Ramona Pop: „Die Existenz vieler Unternehmen ist bedroht, da ihnen weiterhin Liquidität fehlt, um Mieten zu zahlen.Wir lassen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht allein. Mit 90 Millionen Euro wollen wir unsere Unternehmen schützen und bei den Gewerbemieten unterstützen. Mit der Soforthilfe Gewerbemieten helfen wir Mietern und Pächtern von Gewerbeflächen mit biszu 10.000 Euro. Mein Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IBB und unserer Verwaltung, die auch dieses Förderprogramm schnell und unbürokratisch zur Unterstützung der BerlinerWirtschaft auf den Weg gebracht haben.“
Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB: „In einem enormen Kraftakt konnten wir mit zahlreichen Coronahilfen dazu beitragen,die Berliner Wirtschaft am Laufen zu halten. Der Zuschuss für Gewerbemieten ist ein weiterer Baustein, um vor allem Unternehmen in tourismusnahen Bereichen, Kultur und darauf aufbauenden Dienstleistungen zu entlasten.“
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten mit einem Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020
Was wird gefördert?
Grundmiete/-pacht inkl. Nebenkosten für die Monate April und Mai 2020
Wie wird gefördert?
50 % der gezahlten bzw. gestundeten Miete bis max. 10.000 Euro bzw. bei Unternehmen mit mehreren Miet-/Pachtobjekten maximal 30.000 Euro
Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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