Konzertierte Hilfen für Berliner Startups
Pressemitteilung vom 29.07.2020
Bund, Land, Investitionsbank Berlin (IBB) und zahlreiche Intermediäre starten in dieser Woche ein umfangreiches Hilfsprogramm für Berliner Startups und kleine mittelständische Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise unverschuldet in einen Finanzierungsengpass geraten sind. Finanzierungsmittel im Volumen von 100 Mio. Euro stellt der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und 40 Mio. Euro das Land Berlin über die IBB dafür zur Verfügung.
Barbro Dreher, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin ist Startup-Hauptstadt und wir wollen, dass sie das auch bleibt. Mit unseren Maßnahmen stellen wir gewichtige Landes- und Bundesmittel zur Unterstützung von der Corona-Krise betroffener Startups zur Verfügung. Junge Startups können bis zu 800.000 Euro Liquiditätshilfe in Form von Wandelanleihen bekommen. Der Bund trägt hier rund 70 Prozent des Risikos, Berlin übernimmt zusätzliche 30 Prozent. Wir legen also noch etwas oben drauf für unsere Startups. Wir wollen Innovationen und Digitalisierung fördern, dies hat Berlin als Standort für Startups nach vorne gebracht.“
Es handelt sich hier um ein Angebot im Rahmen des 2 Mrd. Hilfspakets des Bundes, das bestimmt ist für Startups und Mittelständler, die nicht bereits im Rahmen der über die KfW Capital und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) vertriebene „Corona Matching Facilität (Säule 1) zum Zuge kamen. Die Ausgestaltung der „Coronahilfen für Startups“ (Säule 2) ist länderspezifisch. Berlin ist eines der Länder, das sich hier neben den Bundeshilfen besonders engagiert und das einzige Bundesland, das beim Vertrieb des Programmes mit Intermediären kooperiert. Dazu Dr. Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der IBB: „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit Business Angels, Family Offices und privaten VC-Gesellschaften als Intermediären, die beim Vertrieb des Programmes mit uns zusammenarbeiten. Nur so haben wir die Möglichkeit, die Mittel im Rahmen der knappen Frist an die wirklich bedürftigen Unternehmen heranzubringen und ihnen damit einen Engpass zu überbrücken. Leider hat die sehr komplexe Vorbereitung etwas Zeit in Anspruch genommen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt schnell sind und ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingt. Es ist sehr wichtig, dass es uns gelingt, die großen Berliner Gründungserfolge der letzten Dekade über diese Krise hinweg zu tragen.“ Die Verträge müssen bis zum 30. 12. 2020 geschlossen sein und die Mittelauszahlung kann bis spätestens Herbst 2021 erfolgen.
Die „Coronahilfen für Startups“ bieten öffentliche Finanzierungshilfen bis 800 TEUR, die im Zusammenhang mit mindestens 20 % privater Finanzierungsmittel vergeben werden. Dabei gibt es drei Bausteine. Über die Bausteine I und II, die jetzt starten, werden offene Beteiligungen, stille Beteiligungen und Wandeldarlehen – bei denen anfängliche Darlehen erst später in eine Beteiligung umgewandelt werden können – vergeben. So hat das Startup je nach Entwicklung der Situation die Wahl, das Darlehen innerhalb von zwei Jahren zurückzuzahlen oder es in eine längerfristige Finanzierungspartnerschaft zu transferieren. Die Bausteine I und II unterscheiden sich hauptsächlich durch den Vertriebsweg. Variante I läuft über die IBB Beteiligungsgesellschaft und Variante II über Intermediäre, die sich seit heute bis Mitte August bei der IBB für das Verfahren akkreditieren können. Die Mittel können sowohl zur Stützung bereits bestehender Beteiligungen wie auch für neu in das Portfolio aufgenommene Beteiligungen eingesetzt werden. Die Intermediäre erhalten die Refinanzierungsmittel von der IBB zinslos über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Ein weiterer Baustein ist für Startups interessant, die Nachrangkapital bevor-zugen. Die IBB wird diesen Baustein (Variante III) Mitte August starten.
Da die Finanzierungen ausschließlich für Corona-bedingte Notlagen eingesetzt werden können, muss das Startup vor dem 11. März 2020 gegründet worden sein und darf sich vor dem 31. 12. 2019 nicht in einer Notlage befunden haben. Auch dürfen die Unternehmen nicht älter als sieben Jahre sein. Förderberechtigt sind auch Unternehmen mit auswärtigen Niederlassungen, wenn der Hauptsitz innerhalb der EU liegt und mindestens die Hälfte der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter in Berlin tätig ist.
Die Bedeutung der Corona-Hilfen für die Startups am Standort Berlin betont auch Christoph Stresing, Geschäftsführer vom Bundesverband Deutscher Startups e.V.: „Startups haben in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zum Berliner Wachstumskurs geleistet und zehntausende zukunftsorientierte Arbeitsplätze in der Hauptstadt geschaffen. Von der weiteren Entwicklung der Startup-Landschaft in Berlin wird auch abhängen, ob der wirtschaftliche Aufschwung weiter fortgesetzt werden kann. Die Startup-spezifischen Hilfen für durch die Auswirkungen der Corona-Krise unverschuldet in Not geratene Startups sind für viele betroffene Unternehmen überlebenswichtig. Darüber hinaus unterstreichen sie auch die große Bedeutung von Startups für Berlin und senden damit ein wichtiges Zukunfts-Signal.”
Das Finanzierungsangebot ist seit heute auf den Seiten der IBB im Netz. Dort findet sich demnächst auch eine Auflistung der Intermediäre, die sich bis zum 15. August bei der IBB Capital akkreditieren können.
Wir sind zuversichtlich bis zu 150 Berliner Startups mit dem Hilfsprogramm eine flexible, schnelle und unkomplizierte Finanzierung bieten zu können, und hoffen sie damit langfristig zu stabilisieren und auf Wachstumskurs zu halten.
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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